Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer Festsetzung

    Informationen rund um die Hausnummerierung

    Beschreibung

    Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

    Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    SB Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Perwenitzer Weg 2

    16727 Oberkrämer

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 45  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eichstädt, Kirche
      Linien:
      • Bus: 814
      • Bus: 812

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03304 3932-39

    Telefon Festnetz: 03304 3932-35(Frau Draeger)

    Telefon Festnetz: 03304 3932-66(Frau Kuhnert)

    E-Mail: tanja.kuhnert@oberkraemer.de

    E-Mail: silvia.draeger@oberkraemer.de

    Internet

    Formulare

    Hausnummer-Antrag auf Festsetzung

    Antrag auf Festsetzung einer Hausnummer


    Hinweis Die aktuell geltenden Satzungen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Gemeide Oberkrämer:

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2023

    Stichwörter

    Hausnr., Haus-Nummer, Hausnummer, Hausnummervergabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English