Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienst
An-/Abmeldung Hund
Online erledigen
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zuständige Stelle
Hinweise für Schwielowsee: Hundesteuer Festsetzung
Gemeinde Schwielowsee
Sachgebiet Steuern
Gemeinde Schwielowsee
Sachgebiet Steuern
Ansprechpartner
Gemeinde Schwielowsee - Steuern/Abgaben
Adresse
Hausanschrift
ÖPNV
Bus: 607
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00–12:00 Uhr Dienstag 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr Donnerstag 9:00–12:00 Uhr Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung
Formulare
Sepalastschriftmandat
Hundanmeldung
Stichwörter
Abgaben, Steuern
Voraussetzungen
Hinweise für Schwielowsee: Hundesteuer Festsetzung
- An- und Abmeldeformular
- Impfausweis
- Kaufvertrag
- evtl. Bescheinigung des Tierarztes über Tod des Hundes
- Wegzug des Hundes
- An- und Abmeldeformular
- Impfausweis
- Kaufvertrag
- evtl. Bescheinigung des Tierarztes über Tod des Hundes
- Wegzug des Hundes
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schwielowsee: Hundesteuer Festsetzung
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwielowsee erhoben.
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwielowsee erhoben.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke