Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    An-/Abmeldung Hund

    ID: L100041_112009743

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2023 (von: Junge, Angela)

    Technisch geändert am 15.05.2024 (von: Mucha, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Schwielowsee: Hundesteuer Festsetzung

    Gemeinde Schwielowsee

    Sachgebiet Steuern 

    Gemeinde Schwielowsee

    Sachgebiet Steuern 

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schwielowsee - Steuern/Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Potsdamer Platz 9

    14548 Schwielowsee

    ÖPNV

    Bus: 607

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00–12:00 Uhr Dienstag 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr Donnerstag 9:00–12:00 Uhr Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

    Formulare

    Stichwörter

    Abgaben, Steuern

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2022 (von: Gumprecht, Alexandra)

    Technisch geändert am 17.07.2024 (von: Junge, Angela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwielowsee: Hundesteuer Festsetzung

    • An- und Abmeldeformular
    • Impfausweis
    • Kaufvertrag 
    • evtl. Bescheinigung des Tierarztes über Tod des Hundes
    • Wegzug des Hundes
    • An- und Abmeldeformular
    • Impfausweis
    • Kaufvertrag 
    • evtl. Bescheinigung des Tierarztes über Tod des Hundes
    • Wegzug des Hundes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwielowsee: Hundesteuer Festsetzung

    Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwielowsee erhoben.

    Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwielowsee erhoben.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 30.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)