Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Neuruppin: Hundesteuer Festsetzung

    Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fontanestadt Neuruppin (Hundesteuersatzung) regelt in § 12, dass jeder Hundehalter innerhalb einen 2-wöchigen Frist zur steuerlichen An- und Abmeldung verpflichtet ist.

    Hundesteuersatzung der Fontanestadt Neuruppin

    Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fontanestadt Neuruppin (Hundesteuersatzung) regelt in § 12, dass jeder Hundehalter innerhalb einen 2-wöchigen Frist zur steuerlichen An- und Abmeldung verpflichtet ist.

    Hundesteuersatzung der Fontanestadt Neuruppin

    Online-Dienste

    Beantragung einer Hundesteuerersatzmarke

    ID: L100041_116176408

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2024 (von: Schiller, Hendrik)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Schiller, Hendrik)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Hundesteuer

    ID: L100041_115824939

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2024 (von: Schiller, Hendrik)

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: Schiller, Hendrik)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Haushalt und Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 31

    16816 Neuruppin

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs: Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 23.06.2023 (von: Gernt, Jasmin)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Schiller, Hendrik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 30.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)