Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 19

    01968 Senftenberg/Zły Komorow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03573 701-190

    Fax: 03573 701-107

    E-Mail: Steuern-Liegenschaften@senftenberg.de

    Kontaktperson

    • Sachbearbeiter*in Steuern
      Hausanschrift

      Markt 1

      01968 Senftenberg/Zły Komorow

      Telefon Festnetz: 03573 701-197

      Telefon Festnetz: 03573 701-198

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2022 (von: Webservice, ikiss)

    Technisch geändert am 03.08.2024 (von: Webservice, Stadt Senftenberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Senftenberg/Zły Komorow: Spezialisierung

    Die Hundesteuer beträgt jährlich:
    - für den ersten Hund je Haushalt: 60,00 €
    - für den zweiten Hund je Haushalt: 70,00 €
    - für den dritten und jeden weiteren Hund je Haushalt: 90,00 €
    - für jeden gefährlichen Hund je Haushalt: 400,00 €

    Die Hundesteuer beträgt jährlich:
    - für den ersten Hund je Haushalt: 60,00 €
    - für den zweiten Hund je Haushalt: 70,00 €
    - für den dritten und jeden weiteren Hund je Haushalt: 90,00 €
    - für jeden gefährlichen Hund je Haushalt: 400,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 30.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)