Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Steuern und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30
Kontakt
Kontaktperson
Sachbearbeiter*in Steuern
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03573 701-197
Telefon Festnetz: 03573 701-198
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Hinweise für Senftenberg/Zły Komorow: Spezialisierung
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund je Haushalt: 60,00 €
- für den zweiten Hund je Haushalt: 70,00 €
- für den dritten und jeden weiteren Hund je Haushalt: 90,00 €
- für jeden gefährlichen Hund je Haushalt: 400,00 €
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund je Haushalt: 60,00 €
- für den zweiten Hund je Haushalt: 70,00 €
- für den dritten und jeden weiteren Hund je Haushalt: 90,00 €
- für jeden gefährlichen Hund je Haushalt: 400,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke