Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung

    Sachbearbeiterin: Frau Schulz

    E-Mail: steuern@eberswalde.de

    Telefon: 03334/64-221

    Sachbearbeiterin: Frau Schulz

    E-Mail: steuern@eberswalde.de

    Telefon: 03334/64-221

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Poratzstraße 75

    16225 Eberswalde

    Postanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-202

    Fax: 03334 64-209

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    Steuern

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2022 (von: Schwarz, Ole)

    Technisch geändert am 16.08.2023 (von: Schwarz, Ole)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung

    Anmeldung

    • Personalausweis
    • Impfausweis des Hundes
    • Nachweis über die Herkunft des Hundes (Kauf-, Schenkungsvertrag)
    • Hundeabmeldung von der anderen Gemeinde bei Zuzug

    Abmeldung

    • ggf. tierärztliche Bescheinigung (nur bei Tod des Hundes)
    • Rückgabe der gültigen Hundesteuermarke

    Befreiung von der Hundesteuer:

    • Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“
    • Rettungshunde mit bestandener Prüfung und dauernder Verwendung zur Unterstützung von Sicherheits- und Rettungskräften

    Antrag auf Ermäßigung:

    • Nachweis zu den in § 6 der Hundesteuersatzung genannten Lebensumständen

    Anmeldung

    • Personalausweis
    • Impfausweis des Hundes
    • Nachweis über die Herkunft des Hundes (Kauf-, Schenkungsvertrag)
    • Hundeabmeldung von der anderen Gemeinde bei Zuzug

    Abmeldung

    • ggf. tierärztliche Bescheinigung (nur bei Tod des Hundes)
    • Rückgabe der gültigen Hundesteuermarke

    Befreiung von der Hundesteuer:

    • Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "B", "BL", "aG" oder "H"
    • Rettungshunde mit bestandener Prüfung und dauernder Verwendung zur Unterstützung von Sicherheits- und Rettungskräften

    Antrag auf Ermäßigung:

    • Nachweis zu den in § 6 der Hundesteuersatzung genannten Lebensumständen

    Formulare

    Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuerformular

    Hundesteuerformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung

    § 3 (1) Abgabenordnung

    § 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG Bbg)

    Hundesteuersatzung der Stadt Eberswalde

    § 3 (1) Abgabenordnung

    § 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG Bbg)

    Hundesteuersatzung der Stadt Eberswalde

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung

    Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Eberswalde, Kämmerei - Sachgebiet Steuern -, anzumelden.

    Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Eberswalde, Kämmerei - Sachgebiet Steuern -, anzumelden.

    Kosten

    Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung

    Die Anmeldung der Hundesteuer ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei

    Ersthund: Gebühr 60.0 EUR

    Zweithund: Gebühr 75.0 EUR

    Dritthund und jeder weitere: Gebühr 100.0 EUR

    Ermäßigung: Gebühr 30.0 EUR

    Befreiung: Gebühr 0.0 EUR

    Die Anmeldung der Hundesteuer ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei

    Ersthund: Gebühr 60.00 EUR

    Zweithund: Gebühr 75.00 EUR

    Dritthund und jeder weitere: Gebühr 100.00 EUR

    Ermäßigung: Gebühr 30.00 EUR

    Befreiung: Gebühr 0.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung

    Anmeldung beim Ordnungsamt:

    Gemäß § 6 Hundehalterverordnung Brandenburg hat der Hundehalter seinen Hund ab einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, zusätzlich zu der steuerlichen Anmeldung, im Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, ordnungsbehördlich anzuzeigen. Dafür setzen Sie sich bitte mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde in Verbindung.

    Wird ein Hund, der unter die Bestimmung des § 6 Hundehalterverordnung fällt, steuerlich abgemeldet, so ist diese Abmeldung ebenfalls dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde mitzuteilen.

    Anmeldung beim Ordnungsamt:

    Gemäß § 6 Hundehalterverordnung Brandenburg hat der Hundehalter seinen Hund ab einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, zusätzlich zu der steuerlichen Anmeldung, im Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, ordnungsbehördlich anzuzeigen. Dafür setzen Sie sich bitte mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde in Verbindung.

    Wird ein Hund, der unter die Bestimmung des § 6 Hundehalterverordnung fällt, steuerlich abgemeldet, so ist diese Abmeldung ebenfalls dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 30.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)