Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung
Sachbearbeiterin: Frau Schulz
E-Mail: steuern@eberswalde.de
Telefon: 03334/64-221
Sachbearbeiterin: Frau Schulz
E-Mail: steuern@eberswalde.de
Telefon: 03334/64-221
Ansprechpartner
20.2 Steuern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03334 64-202
Fax: 03334 64-209
Internet
Formulare
Hundesteuer An- und Abmeldung
Stichwörter
Steuern
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung
Anmeldung
- Personalausweis
- Impfausweis des Hundes
- Nachweis über die Herkunft des Hundes (Kauf-, Schenkungsvertrag)
- Hundeabmeldung von der anderen Gemeinde bei Zuzug
Abmeldung
- ggf. tierärztliche Bescheinigung (nur bei Tod des Hundes)
- Rückgabe der gültigen Hundesteuermarke
Befreiung von der Hundesteuer:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung und dauernder Verwendung zur Unterstützung von Sicherheits- und Rettungskräften
Antrag auf Ermäßigung:
- Nachweis zu den in § 6 der Hundesteuersatzung genannten Lebensumständen
Anmeldung
- Personalausweis
- Impfausweis des Hundes
- Nachweis über die Herkunft des Hundes (Kauf-, Schenkungsvertrag)
- Hundeabmeldung von der anderen Gemeinde bei Zuzug
Abmeldung
- ggf. tierärztliche Bescheinigung (nur bei Tod des Hundes)
- Rückgabe der gültigen Hundesteuermarke
Befreiung von der Hundesteuer:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "B", "BL", "aG" oder "H"
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung und dauernder Verwendung zur Unterstützung von Sicherheits- und Rettungskräften
Antrag auf Ermäßigung:
- Nachweis zu den in § 6 der Hundesteuersatzung genannten Lebensumständen
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung
Hundesteuerformular
Hundesteuerformular
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung
§ 3 (1) Abgabenordnung
§ 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG Bbg)
Hundesteuersatzung der Stadt Eberswalde
§ 3 (1) Abgabenordnung
§ 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG Bbg)
Hundesteuersatzung der Stadt Eberswalde
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Eberswalde, Kämmerei - Sachgebiet Steuern -, anzumelden.
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Eberswalde, Kämmerei - Sachgebiet Steuern -, anzumelden.
Kosten
Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung
Die Anmeldung der Hundesteuer ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei
Ersthund: Gebühr 60.0 EUR
Zweithund: Gebühr 75.0 EUR
Dritthund und jeder weitere: Gebühr 100.0 EUR
Ermäßigung: Gebühr 30.0 EUR
Befreiung: Gebühr 0.0 EUR
Die Anmeldung der Hundesteuer ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei
Ersthund: Gebühr 60.00 EUR
Zweithund: Gebühr 75.00 EUR
Dritthund und jeder weitere: Gebühr 100.00 EUR
Ermäßigung: Gebühr 30.00 EUR
Befreiung: Gebühr 0.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Eberswalde: Hundesteuer Festsetzung
Anmeldung beim Ordnungsamt:
Gemäß § 6 Hundehalterverordnung Brandenburg hat der Hundehalter seinen Hund ab einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, zusätzlich zu der steuerlichen Anmeldung, im Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, ordnungsbehördlich anzuzeigen. Dafür setzen Sie sich bitte mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde in Verbindung.
Wird ein Hund, der unter die Bestimmung des § 6 Hundehalterverordnung fällt, steuerlich abgemeldet, so ist diese Abmeldung ebenfalls dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde mitzuteilen.
Anmeldung beim Ordnungsamt:
Gemäß § 6 Hundehalterverordnung Brandenburg hat der Hundehalter seinen Hund ab einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Körpergewicht von mindestens 20 kg, zusätzlich zu der steuerlichen Anmeldung, im Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, ordnungsbehördlich anzuzeigen. Dafür setzen Sie sich bitte mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde in Verbindung.
Wird ein Hund, der unter die Bestimmung des § 6 Hundehalterverordnung fällt, steuerlich abgemeldet, so ist diese Abmeldung ebenfalls dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke