amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Oranienburger Straße 2

    16540 Hohen Neuendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Auto Ladestation
      Anzahl: 4  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hohen Neuendorf West
      Linie:
      • Regionalbahn: RB20
    • Haltestelle: Hohen Neuendorf S- Bahnhof
      Linien:
      • S-Bahn: S8
      • Bus: 809
      • Bus: 822
      • S-Bahn: S1
    • Haltestelle: Hohen Neuendorf, Waldschule
      Linien:
      • Bus: 809
      • Bus: 822

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03303 528-4043

    Telefon Festnetz: 03303 528-528

    E-Mail: ema@hohen-neuendorf.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
    In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Stichwörter

    Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English