Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Abnahme

    Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen

    Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.

    Beschreibung

    Gegenstand der Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und 

    Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wollen werden.

    Zwischenprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und ggf. einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet in der Regel bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

    Eine Zwischenprüfung wird regional von den zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt. Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben.

    Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihr Ausbildungsunternehmen angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Sie werden von der zuständigen Stelle daher in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtig.

    Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
     
    Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.


    Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschlussprüfung in zwei Teilen vorsieht.

    Die Teilnahme an Zwischenprüfungen ist für alle Auszubildenden verpflichtend.

    Eine Zwischenprüfung kann für Sie aber entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.

    Auf Antrag können Sie auch als Umschulungsteilnehmer an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie bzw. der Maßnahmenträger die Kosten für die Prüfung tragen.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Isenbüttel (Kreis Gifhorn, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung bei der Prüfung
    • Ggf. Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”

    Formulare

    • Formular: “Anmeldung zur Zwischenprüfung” notwendig,
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
    • Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem eingetragenen Umschulungsverhältnis sein
    • Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - keine

    Verfahrensablauf

    In der Regel benachrichtigt Sie die für Sie zuständige Stelle Sie über die anstehende Zwischenprüfung.

    • Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
    • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
    • Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
    • Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.

    Ihr Zwischenprüfungsergebnis wird in Form einer Teilnahmebescheinigung an Sie versandt.

    Fristen

    Der Anmeldeschluss zur Zwischenprüfung liegt circa 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate.

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die Kosten muss der Ausbildungsbetrieb tragen.

    Umschüler tragen die Gebühren selbst und müssen mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger klären, ob ggf. eine Förderung in Betracht kommt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zwischenprüfungsgebühr, Zwischenprüfungsgebühren, Zwischenprüfungsbescheid, Prüfungsgebühren, Zwischenprüfung, Prüfungstermin, Prüfungsgebühr, Prüfungsvoraussetzungen, Prüferin, Prüfer, Zwischenprüfungen, Zwischenprüfungsanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)