Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beförderung

    Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten

    Beschreibung

    Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Beschreibung

    Der Bereich Veterinärwesen ist Anlaufstelle für  Informationen, Angelegenheiten und die Bearbeitung von Anträgen zu folgenden Themen:

    • Tierhaltung
    • Gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren (Haltung, Zucht, Handel, Nutzung etc.)
    • Gefährliche Hunde/Gefahrtiere
    • Tierische Nebenprodukte
    • Tierkörperbeseitigung
    • Tierseuchenbekämpfung
    • Tierschutz
    • Tiergesundheit (Atteste, Gesundheitsbescheinigungen)
    • Tierarzneimittel
    • Fleischhygiene
    • Veterinärangelegenheiten allgemein


    Informationen zur Trichinenprobenentnahme, -untersuchung und -abgabe finden Sie hier.

    Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bestehen insbesondere darin, Lebensmittel von der Produktion bis zur Abgabe an den Verbraucher zu überwachen.

    Ziel der Überwachung ist es, durch unangemeldete Kontrollen sicherzustellen, dass die Bestimmungen über

    • Schutz der menschlichen Gesundheit
    • Schutz vor Täuschung
    • Hygiene
    • Kennzeichnung
    • Werbung
    • Zusatzstoffe
    • Rückstände und Umweltkontaminanten
    • Schadstoffe
    • Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
    • Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
    • sowie neuartige Lebensmittel

    auf allen Stufen des Verkehrs, also von der Produktion bis zum Verbraucher, eingehalten werden.

    Für die erforderliche Laboruntersuchungen werden von den Lebensmittelkontrolleuren Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben genommen.

    Sind Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben, im Wert gemindert oder nicht verkehrsfähig, trifft die Lebensmittelüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen und setzt sie durch.

    Die zuständigen Mitarbeiter überprüfen Betriebe regelmäßig auf:

    • Bau- und Einrichtungssubstanz
    • Arbeitabläufe
    • Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene
    • Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
    • Etikettierung und Kenntlichmachung der Produkte

    Bei der Inspektion werden beispielsweise Liefernachweise, Temperaturaufzeichnungen, Hygieneschulungsnachweise sowie Getränke und Speisenkarten eingesehen und ausgewertet.

    Das Kontrollteam berät darüber hinaus die verantwortlichen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln und informiert sie über die zum Schutz der Verbraucher bestehenden Vorschriften. Darüber hinaus nehmen sie bereits im Vorfeld zu Bauvorhaben Stellung und beraten in allen Fragen, die ihren Aufgabenbereich betreffen.

    Die Abteilung ist auch Ansprechpartner bei Verbraucherbeschwerden.

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

    Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Bürger- und Unternehmensservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Öffnungszeiten

    Mo., Die. und Do. : 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. : 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-736

    Fax: 0581 82-748

    E-Mail: veterinaeramt@landkreis-uelzen.de

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Martin Theine)

    Technisch geändert am 06.06.2024 (von: Alshekh, Sameh)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle

    • seinen Namen,
    • seine Anschrift,
    • welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.

    Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.

    Formulare

    Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Kosten

    Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, aktualisiert am 06.06.2011

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.06.2011

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)