Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beförderung

    Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten

    Beschreibung

    Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).

    Ansprechpartner

    FB 25 - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Medenheimer Str. 13

    37154 Northeim

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05551 708-0

    Fax: 05551 708422

    E-Mail: veterinaeramt@landkreis-northeim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Northeim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle

    • seinen Namen,
    • seine Anschrift,
    • welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.

    Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.

    Formulare

    Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Kosten

    Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

    Hinweise für Northeim: Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an. Die Gebühren errechnen sich nach dem Verwaltungsaufwand. Überdies fallen ggf. Auslagen, wie zum Beispiel Reisekosten, an.

    Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an. Die Gebühren errechnen sich nach dem Verwaltungsaufwand. Überdies fallen ggf. Auslagen, wie zum Beispiel Reisekosten, an.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, aktualisiert am 06.06.2011

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.06.2011

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)