Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Erlaubnis
Beschreibung
Wer gefährliche Abfälle gewerbsmäßig befördern möchte, bedarf einer Erlaubnis (Beförderungserlaubnis). Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Die Erlaubnispflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik gilt auch für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Ein Notifizierungsverfahren ersetzt nicht die Beförderungserlaubnis.
Für nicht als gefährlich eingestufte Abfälle ist eine Anzeige der gewerbsmäßigen Beförderung notwendig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG)).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim - Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG)
Adresse
Hausanschrift
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden die Unterlagen gemäß § 9 Abs. 1 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) benötigt.
Hinweise für Harburg: Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Erlaubnis
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Gwerbezentralregister
- Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umwelthaftpflichtversicherung
Soweit eine Zwischenlagerung oder eine andere, nicht zum Gebrauch eines Kraftfahrzeugs gehörende Tätigkeit vorgenommen werden soll, zusätzlich:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung
Erforderliche Unterlagen des Betriebsinhabers, gesetzlichen Vertreters des Betriebsinhabers, vertretungsberechtigte Gesellschafter, Geschäftführer:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person (auch dessen Vertretung):
- Nachweis der Fachkunde
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Gwerbezentralregister
- Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umwelthaftpflichtversicherung
Soweit eine Zwischenlagerung oder eine andere, nicht zum Gebrauch eines Kraftfahrzeugs gehörende Tätigkeit vorgenommen werden soll, zusätzlich:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung
Erforderliche Unterlagen des Betriebsinhabers, gesetzlichen Vertreters des Betriebsinhabers, vertretungsberechtigte Gesellschafter, Geschäftführer:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person (auch dessen Vertretung):
- Nachweis der Fachkunde
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 2.1.37 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 50,00 EUR und höchstens 2600,00 EUR an.
Hinweise für Harburg: Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Erlaubnis
Der Gebührenrahmen dieses Kostentarifs beträgt für die erstmalige Erteilung einer Beförderungserlaubnis 255 € bis 5.050 €.
Die tatsächlich anfallende Gebühr richtet sich nach dem Aufwand und beträgt im Regelfall 300 € - 500 €.
Der Gebührenrahmen dieses Kostentarifs beträgt für die erstmalige Erteilung einer Beförderungserlaubnis 255 € bis 5.050 €.
Die tatsächlich anfallende Gebühr richtet sich nach dem Aufwand und beträgt im Regelfall 300 € - 500 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Unternehmen, das ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist und für die jeweilige Tätigkeit zertifiziert ist benötigt keine Erlaubnis. Der zuständigen Stelle ist eine Anzeige für die gewerbsmäßge Beförderung von Abfällen vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 12.07.2021