Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf

    Landeseigene Grundstücke, Immobilien und Gegenstände: Verkauf/Versteigerung

    Beschreibung

    Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

    Darüber hinaus werden die dem Land durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die dem Land aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
    Diese Erbschaften („Fiskuserbschaften“) entstehen, wenn keine anderen Erben vorhanden sind oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen.

    Zuständigkeit

    Das im Eigentum des Landes Niedersachsen stehende Grundvermögen (Grundstücke und Immobilien) wird vom Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (LFN), der im Niedersächsischen Finanzministerium angesiedelt ist, verwaltet. Der LFN hat die Aufgabe, den Liegenschaftsbedarf des Landes zu decken und das Grundvermögen des Landes zu erhalten. Der LFN nimmt auch alle mit Fiskuserbschaften zusammenhängenden Aufgaben des Landes wahr.

    Ansprechpartnerinnen und –partner für Verkäufe wie Versteigerungen finden Sie auf der Internetseite des LFN (www.immobilien.niedersachsen.de) unter „Immobilienangebote“ bzw. „Erbschaften des Fiskus“.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften (Braunschweig/Göttingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Husarenstraße 76/77

    38102 Braunschweig

    Hausanschrift

    Herzberger Landstraße 14

    37085 Göttingen

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.02.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtlich gesehen ist der LFN ein Sondervermögen nach § 26 der Landeshaushaltsordnung (LHO).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.04.2009

    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Grundstücksvermarktung, Grundstücksvergabe, Reservierung von Grundstücken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)