Bauvorlage Erstellung

    Lageplan (einfach oder qualifiziert)

    Für Ihr Bauvorhaben benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag bei der (unteren) Bauaufsichtsbehörde bzw. dem zuständigen Bauamt (Stadt, Gemeinde oder Landkreis) zu stellen. Für diesen Bauantrag wird ein amtlicher Lageplan aus dem Liegenschaftskataster benötigt.

    Beschreibung

    Für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bei der entsprechenden (unteren) Bauaufsichtsbehörde bzw. dem zuständigen Bauamt (Stadt, Gemeinde oder Landkreis) zu stellen. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen.

    In der Regel reicht ein einfacher Lageplan aus. Der einfache Lageplan besteht aus einer Liegenschaftskarte im Maßstab 1:500 und einem beschreibenden Teil. Er enthält folgende Angaben:

    • Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Nordrichtung,
    • Bezeichnung des Baugrundstücks nachGemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten
    • den Flächeninhalt des Baugrundstücks
    • die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
    • den Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken
    • Hinweise auf Baulasten und
    • Hinweise auf anhängige Bodenordnungsverfahren und die ausführende Stelle.

    Die Vorlage eines qualifizierten Lageplans ist z.B. bei Grenzbebauung oder bei der Einhaltung von Grenzabständen erforderlich. Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzlich zum einfachen Lageplan folgende Angaben:

    • Die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster,
    • eine Aussage über die Zuverlässigkeit von Grenzen und ihre Erkennbarkeit in der Örtlichkeit,
    • eine Aussage über die Vollständigkeit des Gebäudebestandes,
    • die Bezeichnung der benachbarten Flurstücke durch Angabe der Gemeinde, des Grundbuchs, der Gemarkung, der Flur und der Flurstücksnummer mit der Angabe der Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigten.

    Die Entscheidung darüber, welche Art des Lageplans einem Bauantrag beizufügen ist, trifft die jeweils zuständige Bauaufsichtsbehörde

    Online-Dienst

    Antrag auf einen Lageplan für ein Bauvorhaben

    ID: L100040_515717331

    Beschreibung

    Für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bei der entsprechenden (unteren) Bauaufsichtsbehörde bzw. dem zuständigen Bauamt (Stadt, Gemeinde oder Landkreis) zu stellen. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen.

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnerinnen und  Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin, bzw. einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Northeim - Katasteramt Göttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Danziger Straße 40

    37083 Göttingen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags - freitags: 8:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 5074-0

    Fax: 0551 5074-374

    E-Mail: Katasteramt-GOE@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2009 (von: Dieter Lohrengel)

    Technisch geändert am 01.12.2021 (von: Intrup, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Northeim - Katasteramt Osterode am Harz

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 6

    37520 Osterode am Harz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Das Gebäude ist nicht barrierefrei zugänglich.

    Öffnungszeiten

    montags - freitags: 8:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05522 5004-0

    Fax: 05522 5004-68

    E-Mail: Katasteramt-OHA@lgln.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2009 (von: Dieter Lohrengel)

    Technisch geändert am 01.12.2021 (von: Intrup, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Aussage der unteren Bauaufsichtsbehörde, ob ein einfacher oder qualifizierter Lageplan benötigt wird
    • Amtliche Adresse oder Katasterbezeichnung/ Flurstückskennzeichen des Grundstücks, auf dem das neue Bauvorhaben errichtet werden soll.
    • Herstellungskosten und Art des Bauvorhabens
    • Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Eigentümerin/ Eigentümer oder erbbauberechtigt ist, wird eine formlose Vollmacht durch die Grundstückseigentümerin/ den Grundstückseigentümer oder die Erbbauberechtigte/ den Erbbauberechtigten benötigt.
    • Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Kostenschuldnerin/ Kostenschuldner ist, wird eine formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten benötigt.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienst vorhanden: Ja

    Online-Antrag: Lageplan beantragen

    Voraussetzungen

    Sie können einen Antrag auf Erstellung eines Lageplanes stellen, wenn Sie

    • eine Architektin bzw. Architekt oder sonstige Person mit Vollmacht oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Erbbauberechtigten bzw. des Erbbauberechtigten,
    • Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer oder
    • eine erbbauberechtigte Person

    sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Lageplan kann mit wenigen Angaben wie bspw. der Lage des Baugrundstücks und den Herstellungskosten des Bauvorhabens beantragt werden. Im ersten Schritt wird für das Baugrundstück sodann die Qualität der Liegenschaftsgrafik geprüft; bei unzureichender Qualität werden vorhandene Vermessungsunterlagen ausgewertet und die Liegenschaftsgrafik entsprechend verbessert. Im zweiten Schritt werden die Auszüge aus der Liegenschaftsgrafik und der Liegenschaftsbeschreibung zusammengetragen, aufbereitet und versendet.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Dauer bis zu 5 Werktagen.

    Der qualifizierte Lageplan nimmt wegen seines erforderlichen Außendienstanteils (Überprüfung der örtlichen Verhältnisse und der Angaben des Liegenschaftskatasters) einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch; i. d. R. liegt er nach drei Wochen vor.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Regionaldirektionen und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure.

    Für ein Einfamilienwohnhaus mit einem Herstellungswert von bis zu 350.000,-€ werden Gebühren von rd. 260,-€ für einen einfachen Lageplan fällig.

    Ein qualifizierter Lageplan kostet für das Beispiel rd. 910,-€.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Der Begriff Lageplan wird oft für einen gewöhnlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte synonym verwendet: Daher ist vorab mit der Bauaufsichtsbehörde zu klären, ob ein Auszug aus der Liegenschaftskarte ausreichend ist oder ein amtlicher Lageplan im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erforderlich ist.  

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Referat 44 am 08.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Intrup, Sarah)

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)