Durchführung von Sammlungen Informationserteilung
Beschreibung
Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.
Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Hinweise für Hattorf am Harz: Sammlungen
Die Samtgemeinde Hattorf am Harz wird vom Müttergenesungswerk und vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in jedem Jahr um die Durchführung von Sammlungen gebeten. Für diese ehrenamtliche Aufgabe werden immer wieder Sammelwillige gesucht. In vielen Fällen werden die Sammlungen über die örtlichen Vereine durchgeführt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Sammelbüchse, Spendensammlung, Spenden sammeln