Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Beschreibung

    Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

    Hinweise für Harburg: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    Allgemeine Informationen

    Sperrmüllabfuhr

    Als Sperrmüll gilt ausgedienter Hausrat in haushaltsüblicher Menge, der auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Hausmülltonne passt (z.B. Möbelteile, Matratzen, Teppiche).

    Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden außerdem entsorgt:

    • Altmetall (Einzelstücke bis max. 70 kg). Motoren und Getriebe müssen gereinigt und frei von Ölrückständen sein. Verpackungen aus Metall mit dem Grünen Punkt (z.B. Dosen) gehören nicht zur Altmetallsammlung, sondern in den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne.

    • elektrische und elektronische Geräte und Bauteile aus privaten Haushalten (z.B. Toaster, Fernseher, Computer)

    • Haushaltsübliche Kühl- und Gefriergeräte (bis zu einem Fassungsvermögen von 500 l)

    Diese Materialien werden, soweit wie möglich, wiederverwertet bzw. demontiert und speziell entsorgt. Altmetall sowie Elektro- und Elektronikgeräten können gebührenfrei auch auf der Müllumschlaganlage Nenndorf, den Kompostplätzen Drage und Tostedt und bei der Wertstoffannahmestelle Hanstedt entsorgt werden.

    Nicht zum Sperrmüll gehören z.B. Bau- oder Renovierungsabfälle, Hausmüll, Sanitärkeramik, Wertstoffe wie Glas, Papier und Altkleider, Altreifen, Autowracks, schadstoffhaltige Abfälle (Lacke, Farben, Leuchtstofflampen).

    Die maximalen Abmessungen der Einzelstücke dürfen eine Kantenlänge von 75 x 150 x 220 cm nicht überschreiten. Das maximale Gewicht beträgt 70 kg.

    Sperrmüllanmeldung über die Internet-Seite der Firma Otto Dörner Entsorgung  mehr Info

    Telefonische Anmeldung:

    Die Sperrmüllanmeldung ist telefonisch montags bis donnerstags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 7:00 bis 14:00 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 121 89 89 zu erreichen.

    Die Abholung von Abfällen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr erfolgt innerhalb von maximal 4 Wochen nach  Bestellung. Der Abholtermin wird bei telefonischer Bestellung sofort mitgeteilt und mindestens eine Woche vor der eigentlichen Abholung schriftlich bestätigt. Bei Anmeldung über das Internet wird Ihnen der Abfuhrtermin per E-Mail mitgeteilt. Die angemeldeten Sperrgüter sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr oder am Vorabend ab 18.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Bitte achten Sie darauf, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

    • Stellen Sie bitte Sperrmüll, Altmetalle, Elektrogeräte und Kühl-/Gefriergeräte nicht auf einem großen Haufen zusammen, sondern nebeneinander getrennt zur Abholung bereit, da sie von verschiedenen Fahrzeugen eingesammelt werden.

    • Wenn Sie einen Sperrmüllhaufen sehen, stellen Sie bitte nichts dazu. Die Einsätze der Abholfahrzeuge sind so geplant, dass keine über die angemeldete Menge hinaus bereitgestellten Abfälle mitgenommen werden können.


    Noch brauchbar?

    Auch für diese Fälle haben wir gesorgt!

    © pixelquelle.deDie Möbelscheunen holen brauchbare Möbelstücke ab!

    Die Sperrmüllbörse – der virtuelle Verschenk- und Tauschmarkt



    Allgemeine Informationen

    Sperrmüllabfuhr

    Als Sperrmüll gilt ausgedienter Hausrat in haushaltsüblicher Menge, der auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Hausmülltonne passt (z.B. Möbelteile, Matratzen, Teppiche).

    Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden außerdem entsorgt:

    • Altmetall (Einzelstücke bis max. 70 kg). Motoren und Getriebe müssen gereinigt und frei von Ölrückständen sein. Verpackungen aus Metall mit dem Grünen Punkt (z.B. Dosen) gehören nicht zur Altmetallsammlung, sondern in den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne.

    • elektrische und elektronische Geräte und Bauteile aus privaten Haushalten (z.B. Toaster, Fernseher, Computer)

    • Haushaltsübliche Kühl- und Gefriergeräte (bis zu einem Fassungsvermögen von 500 l)

    Diese Materialien werden, soweit wie möglich, wiederverwertet bzw. demontiert und speziell entsorgt. Altmetall sowie Elektro- und Elektronikgeräten können gebührenfrei auch auf der Müllumschlaganlage Nenndorf, den Kompostplätzen Drage und Tostedt und bei der Wertstoffannahmestelle Hanstedt entsorgt werden.

    Nicht zum Sperrmüll gehören z.B. Bau- oder Renovierungsabfälle, Hausmüll, Sanitärkeramik, Wertstoffe wie Glas, Papier und Altkleider, Altreifen, Autowracks, schadstoffhaltige Abfälle (Lacke, Farben, Leuchtstofflampen).

    Die maximalen Abmessungen der Einzelstücke dürfen eine Kantenlänge von 75 x 150 x 220 cm nicht überschreiten. Das maximale Gewicht beträgt 70 kg.

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    Telefonische Anmeldung:

    Die Sperrmüllanmeldung ist telefonisch montags bis donnerstags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 7:00 bis 14:00 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 121 89 89 zu erreichen.

    Die Abholung von Abfällen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr erfolgt innerhalb von maximal 4 Wochen nach Bestellung. Der Abholtermin wird bei telefonischer Bestellung sofort mitgeteilt und mindestens eine Woche vor der eigentlichen Abholung schriftlich bestätigt. Bei Anmeldung über das Internet wird Ihnen der Abfuhrtermin per E-Mail mitgeteilt. Die angemeldeten Sperrgüter sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr oder am Vorabend ab 18.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Bitte achten Sie darauf, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

    • Stellen Sie bitte Sperrmüll, Altmetalle, Elektrogeräte und Kühl-/Gefriergeräte nicht auf einem großen Haufen zusammen, sondern nebeneinander getrennt zur Abholung bereit, da sie von verschiedenen Fahrzeugen eingesammelt werden.

    • Wenn Sie einen Sperrmüllhaufen sehen, stellen Sie bitte nichts dazu. Die Einsätze der Abholfahrzeuge sind so geplant, dass keine über die angemeldete Menge hinaus bereitgestellten Abfälle mitgenommen werden können.


    Noch brauchbar?

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    Online-Dienst

    Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

    ID: L100040_482781628

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 40

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Abfallberatung: Montag bis Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 13:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Gebührenveranlagung: Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-694

    Fax: +49 4171 693-991570

    E-Mail: abfallberatung@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 07.02.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)