Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Hinweise für Harburg: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüllabfuhr
Als Sperrmüll gilt ausgedienter Hausrat in haushaltsüblicher Menge, der auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Hausmülltonne passt (z.B. Möbelteile, Matratzen, Teppiche).
Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden außerdem entsorgt:
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Altmetall (Einzelstücke bis max. 70 kg). Motoren und Getriebe müssen gereinigt und frei von Ölrückständen sein. Verpackungen aus Metall mit dem Grünen Punkt (z.B. Dosen) gehören nicht zur Altmetallsammlung, sondern in den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne.
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elektrische und elektronische Geräte und Bauteile aus privaten Haushalten (z.B. Toaster, Fernseher, Computer)
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Haushaltsübliche Kühl- und Gefriergeräte (bis zu einem Fassungsvermögen von 500 l)
Diese Materialien werden, soweit wie möglich, wiederverwertet bzw. demontiert und speziell entsorgt. Altmetall sowie Elektro- und Elektronikgeräten können gebührenfrei auch auf der Müllumschlaganlage Nenndorf, den Kompostplätzen Drage und Tostedt und bei der Wertstoffannahmestelle Hanstedt entsorgt werden.
Nicht zum Sperrmüll gehören z.B. Bau- oder Renovierungsabfälle, Hausmüll, Sanitärkeramik, Wertstoffe wie Glas, Papier und Altkleider, Altreifen, Autowracks, schadstoffhaltige Abfälle (Lacke, Farben, Leuchtstofflampen).
Die maximalen Abmessungen der Einzelstücke dürfen eine Kantenlänge von 75 x 150 x 220 cm nicht überschreiten. Das maximale Gewicht beträgt 70 kg.
Sperrmüllanmeldung über die Internet-Seite der Firma Otto Dörner Entsorgung mehr Info
Telefonische Anmeldung:
Die Sperrmüllanmeldung ist telefonisch montags bis donnerstags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 7:00 bis 14:00 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 121 89 89 zu erreichen.
Die Abholung von Abfällen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr erfolgt innerhalb von maximal 4 Wochen nach Bestellung. Der Abholtermin wird bei telefonischer Bestellung sofort mitgeteilt und mindestens eine Woche vor der eigentlichen Abholung schriftlich bestätigt. Bei Anmeldung über das Internet wird Ihnen der Abfuhrtermin per E-Mail mitgeteilt. Die angemeldeten Sperrgüter sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr oder am Vorabend ab 18.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Bitte achten Sie darauf, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
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Stellen Sie bitte Sperrmüll, Altmetalle, Elektrogeräte und Kühl-/Gefriergeräte nicht auf einem großen Haufen zusammen, sondern nebeneinander getrennt zur Abholung bereit, da sie von verschiedenen Fahrzeugen eingesammelt werden.
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Wenn Sie einen Sperrmüllhaufen sehen, stellen Sie bitte nichts dazu. Die Einsätze der Abholfahrzeuge sind so geplant, dass keine über die angemeldete Menge hinaus bereitgestellten Abfälle mitgenommen werden können.
Noch brauchbar?
Auch für diese Fälle haben wir gesorgt!
© pixelquelle.deDie Möbelscheunen holen brauchbare Möbelstücke ab!
Die Sperrmüllbörse – der virtuelle Verschenk- und Tauschmarkt
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Als Sperrmüll gilt ausgedienter Hausrat in haushaltsüblicher Menge, der auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Hausmülltonne passt (z.B. Möbelteile, Matratzen, Teppiche).
Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr werden außerdem entsorgt:
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Altmetall (Einzelstücke bis max. 70 kg). Motoren und Getriebe müssen gereinigt und frei von Ölrückständen sein. Verpackungen aus Metall mit dem Grünen Punkt (z.B. Dosen) gehören nicht zur Altmetallsammlung, sondern in den Gelben Sack bzw. in die Gelbe Tonne.
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Haushaltsübliche Kühl- und Gefriergeräte (bis zu einem Fassungsvermögen von 500 l)
Diese Materialien werden, soweit wie möglich, wiederverwertet bzw. demontiert und speziell entsorgt. Altmetall sowie Elektro- und Elektronikgeräten können gebührenfrei auch auf der Müllumschlaganlage Nenndorf, den Kompostplätzen Drage und Tostedt und bei der Wertstoffannahmestelle Hanstedt entsorgt werden.
Nicht zum Sperrmüll gehören z.B. Bau- oder Renovierungsabfälle, Hausmüll, Sanitärkeramik, Wertstoffe wie Glas, Papier und Altkleider, Altreifen, Autowracks, schadstoffhaltige Abfälle (Lacke, Farben, Leuchtstofflampen).
Die maximalen Abmessungen der Einzelstücke dürfen eine Kantenlänge von 75 x 150 x 220 cm nicht überschreiten. Das maximale Gewicht beträgt 70 kg.
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Die Sperrmüllanmeldung ist telefonisch montags bis donnerstags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 7:00 bis 14:00 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 121 89 89 zu erreichen.
Die Abholung von Abfällen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr erfolgt innerhalb von maximal 4 Wochen nach Bestellung. Der Abholtermin wird bei telefonischer Bestellung sofort mitgeteilt und mindestens eine Woche vor der eigentlichen Abholung schriftlich bestätigt. Bei Anmeldung über das Internet wird Ihnen der Abfuhrtermin per E-Mail mitgeteilt. Die angemeldeten Sperrgüter sind am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr oder am Vorabend ab 18.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Bitte achten Sie darauf, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
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Stellen Sie bitte Sperrmüll, Altmetalle, Elektrogeräte und Kühl-/Gefriergeräte nicht auf einem großen Haufen zusammen, sondern nebeneinander getrennt zur Abholung bereit, da sie von verschiedenen Fahrzeugen eingesammelt werden.
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Wenn Sie einen Sperrmüllhaufen sehen, stellen Sie bitte nichts dazu. Die Einsätze der Abholfahrzeuge sind so geplant, dass keine über die angemeldete Menge hinaus bereitgestellten Abfälle mitgenommen werden können.
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Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Abfallberatung: Montag bis Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 13:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Gebührenveranlagung: Nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013
Stichwörter
Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll