Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
Beschreibung
Kinder und Jugendliche, die Opfer eines einmaligen oder wiederholten Missbrauchs geworden sind, benötigen dringend Schutz und Hilfe durch andere Erwachsene. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind fast immer die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit die Opfer erlösen.
Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen eines möglichen Missbrauchs Minderjähriger auffallen, nehmen Sie bitte umgehend mit der zuständigen Stelle Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie jeder Polizeidienststelle.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Rathaus, Busbahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1761
29507 Uelzen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Uelzen
Empfänger: Landkreis Uelzen
IBAN: DE60 2585 0110 0000 0029 64
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen-DAN
Landkreis Uelzen - Jugendamt
Beschreibung
Das Jugendamt bietet ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot. Oberste Priorität hat dabei der Erhalt der Familie. Das Jugendamt ist in fünf Teams gegliedert. Sie sind zum Beispiel auch Anlaufstelle für allein Erziehende. Das Jugendamt kümmert sich unter anderem um Unterhaltsangelegenheiten oder Vaterschaftsfeststellungen. Der Einsatzbereich umfasst neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst auch den Pflegekinderdienst, die Adoptionsvermittlung, die Eingliederungshilfe, die Trennungs- und Scheidungsberatung sowie die Jugendgerichtshilfe. Außerdem kommt der Erziehungsberatung ständig wachsende Bedeutung zu. Zum Angebot zählen darüber hinaus zahlreiche Maßnahmen zur Jugendhilfe. Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung ist es, sich um alle Belange zu kümmern, die Kinder und Jugendliche betreffen. Das Jugendamt ermittelt zum Beispiel auch den so genannten Kindertagesstättenbedarf. Zur Aufgabenpalette des Amtes zählen außerdem die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
- Unterhaltsangelegenheiten
- Vaterschaftsfeststellungen
- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Pflegekinderdienst
- Adoptionsvermittlung
- Eingliederungshilfe
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendhilfeleistungen
- Erziehungsberatung
- Jugendhilfeplanung
- Förderung und Betreuung der Jugendzentren und –treffs
- Organisation von Fortbildungen und Seminaren in der Jugendbildungsstätte Oldenstadt
- Organisation von Ferienfreizeiten
- Kurse zum Erwerb der Jugendleitercard
- Organisation des Schüleraustausches mit Frankreich
- Beantragung und Fortschreibung von Projekten
- Begleitung von Projekten
- Frühe Hilfen
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1761
29507 Uelzen
Öffnungszeiten
Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16:00 Uhr Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0581 82-827(Landkreis Uelzen - Jugendamt)
Fax: 0581 82-484(Fax Jugendamt)
E-Mail: info@landkreis-uelzen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.12.2007