Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste (Amt 32)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sarah Hunter
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Rinteln: Veranstaltung: Anzeige
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- Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
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- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
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- Veranstaltungen - Neubürgerempfang
- Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung
- Tourist-Information
- Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
- Veranstaltungen - Neujahrsempfang
- Sondernutzungen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Veranstaltungsgenehmigung, veranstalten, Veranstaltungen, Sondernutzung beantragen