Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Kirchdorf: Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Gratulationen und Ehrungen zum Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums haben eine lange Tradition und werden auch weiterhin gepflegt.
Gratulationen der Samtgemeinde Kirchdorf
Bei bestimmten Anlässen sprechen die Bürgermeister oder der Vertreter der jeweiligen Gemeinde und/oder der Samtgemeindebürgermeister oder einer seiner Stellvertreter gerne persönlich die Glückwünsche aus. Möglich ist dies zu folgenden Jubiläen:
- 90. Geburstag
- 95. Geburtstag
- ab dem 100. Geburtstag in jährlichen Abständen
- bei Goldenen Hochzeiten (50-jähriges Ehejubiläum)
- Diamantenen Hochzeiten (60-jähriges Ehejubiläum)
- Eisernen Hochzeiten (65-jähriges Ehejubiläum)
- Gnadenhochzeiten (70-jähriges Ehejubiläum)
- Kronjuwelenhochzeiten (75-jähriges Ehejubiläum)
Gratulationen des Landkreises Diepholz
Auf Wunsch gratuliert der Landrat des Landkreises Diepholz oder sein Stellvertreter zu bestimmten Alters- und Ehejubiläen auch persönlich und überbringt ein kleines Präsent. Diese Möglichkeit besteht zu folgenden Anlässen:
- ab dem 100. Geburtstag in jährlichen Abständen
- Diamantenen Hochzeiten (60-jähriges Ehejubiläum)
- Eisernen Hochzeiten (65-jähriges Ehejubiläum)
- Gnadenhochzeiten (70-jähriges Ehejubiläum)
- Kronjuwelenhochzeiten (75-jähriges Ehejubiläum)
Falls Sie keine persönliche Gratulation wünschen, melden Sie sich bitte bei der Samtgemeinde Kirchdorf.
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Gratulationen und Ehrungen zum Anlass eines Alters- oder Ehejubiläums haben eine lange Tradition und werden auch weiterhin gepflegt.
Gratulationen der Samtgemeinde Kirchdorf
Bei bestimmten Anlässen sprechen die Bürgermeister oder der Vertreter der jeweiligen Gemeinde und/oder der Samtgemeindebürgermeister oder einer seiner Stellvertreter gerne persönlich die Glückwünsche aus. Möglich ist dies zu folgenden Jubiläen:
- 90. Geburstag
- 95. Geburtstag
- ab dem 100. Geburtstag in jährlichen Abständen
- bei Goldenen Hochzeiten (50-jähriges Ehejubiläum)
- Diamantenen Hochzeiten (60-jähriges Ehejubiläum)
- Eisernen Hochzeiten (65-jähriges Ehejubiläum)
- Gnadenhochzeiten (70-jähriges Ehejubiläum)
- Kronjuwelenhochzeiten (75-jähriges Ehejubiläum)
Gratulationen des Landkreises Diepholz
Auf Wunsch gratuliert der Landrat des Landkreises Diepholz oder sein Stellvertreter zu bestimmten Alters- und Ehejubiläen auch persönlich und überbringt ein kleines Präsent. Diese Möglichkeit besteht zu folgenden Anlässen:
- ab dem 100. Geburtstag in jährlichen Abständen
- Diamantenen Hochzeiten (60-jähriges Ehejubiläum)
- Eisernen Hochzeiten (65-jähriges Ehejubiläum)
- Gnadenhochzeiten (70-jähriges Ehejubiläum)
- Kronjuwelenhochzeiten (75-jähriges Ehejubiläum)
Falls Sie keine persönliche Gratulation wünschen, melden Sie sich bitte bei der Samtgemeinde Kirchdorf.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Büro des Bürgermeisters
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Meier
Frau Windhorn
Fachbereich I - Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wiechmann
Samtgemeinde Kirchdorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr - oder nach Vereinbarung -
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2011