Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Hagen am Teutoburger Wald - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:30 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 00:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontaktperson
Frau Martina Paulitschek
Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
49165 Hagen am Teutoburger Wald
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hagen am Teutoburger Wald: Geburtsurkunde: Ausstellung - nach Anzeige der Geburt
Familienstammbuch
Falls Sie im Ausland geheiratet haben und nachträglich kein Familienbuch angelegt wurde, die Heiratsurkunde.
Wenn Sie ledig sind, Ihre Geburtsurkunde und wenn der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft anerkannt hat, die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und seine Geburtsurkunde.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Bemerkungen
Hinweise für Hagen am Teutoburger Wald: Geburtsurkunde: Ausstellung - nach Anzeige der Geburt
Das Kind verheirateter Eltern erhält Kraft Gesetzes den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so bestimmen die Eltern einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Dieser Familienname gilt auch für weitere Kinder.
Das Kind einer ledigen oder geschiedenen Mutter erhält den Familiennamen, den die Mutter bei der Geburt des Kindes führt.
Ist die Vaterschaft anerkannt, so kann das Kind mit Zustimmung der Mutter den Namen des Vaters erhalten.
Die Eltern erteilen ihrem Kind einen oder mehrere Vornamen. Es sollen nicht mehr als 4 Vornamen eingetragen werden. Der Vorname muss das Geschlecht des Kindes erkennen lassen.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:
eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig)
eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
eine mehrsprachige \"internationale\" Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (gebührenpflichtig)
einen Kindergeldantrag mit einer Abstammungsurkunde für Kindergeld (gebührenfrei)
einen Antrag auf die Gewährung von Elterngeld mit einer Abstammungsurkunde (gebührenfrei).
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanzeige