Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Norderney: Spezielle Hinweise für Gemeinde Norderney

    Das Standesamt Norderney stellt Geburtsurkunden für Personen aus, die auf Norderney geboren sind.Wird die Urkunde im Ausland verwendet, sollte eine Internationale Geburtsurkunde beantragt werden, da diese Zeit und Kosten für eine Übersetzung spart.

    Geburtsurkunden von Personen, die vor über 110 Jahren geboren sind, beantragen Sie bitte beim Stadtarchiv Norderney, Herrn Pausch, Tel.: 04932/840725.

    Online-Dienste

    Online Antrag Geburtsurkunde

    ID: L100040_546735638

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zum Serviceportal Stadt Norderney

    ID: L100040_475746243

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Norderney - Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Am Kurplatz 3

    26548 Norderney

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 15:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Norderney - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kurplatz 3

    26548 Norderney

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04932 920209

    Telefon Festnetz: 04932 920215

    Telefon Festnetz: 04932 920216

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Norderney: Spezielle Hinweise für Gemeinde Norderney

    für Rentenzwecke kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de