Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Wunstorf: Geburtsurkunde (in Wunstorf geboren)
Nach dem Personenstandsgesetz sind auf Antrag den Personen Personenstandsurkunden zu erteilen auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Bitte überprüfen Sie vor Bestellung der Urkunde Ihren tatsächlichen Geburtsort in Ihrem Ausweisdokument. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Geburt ist nicht unbedingt der Geburtsort!
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
- Geburtsurkunde
- mehrsprachige Geburtsurkunde
- beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
- Bescheinigung über die Namensführung
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zuständige Stelle
Hinweise für Wunstorf: Geburtsurkunde (in Wunstorf geboren)
Standesamt Wunstorf
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Hinweise für Wunstorf: Geburtsurkunde (in Wunstorf geboren)
Die Zuständigkeit für die Ausstellung von Urkunden aus dem Geburtenregister liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der eine Person geboren wurde oder die auf Antrag eine Geburt im Ausland (nach)beurkundet hat.
Für in Wunstorf (nach)beurkundete Geburten wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 9-12 Uhr und Do. 14:30-17 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten, zusätzlich Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-274
E-Mail: Standesamt@wunstorf.de
Kontaktperson
Frau Rodloff
Frau Westenhöfer
Frau Schirrmacher
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wunstorf: Geburtsurkunde (in Wunstorf geboren)
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
Formulare
Hinweise für Wunstorf: Geburtsurkunde (in Wunstorf geboren)
Voraussetzungen
Hinweise für Wunstorf: Geburtsurkunde (in Wunstorf geboren)
Personen, auf die sich der Eintrag im Geburtenregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge müssen Ihre Identität durch ein amtliches Ausweisdokument nachweisen können (zum Beispiel durch Personalausweis oder Reisepass).
Andere Personen müssen zusätzlich ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Geburtsurkunde nachweisen können (zum Beispiel wird die Urkunde für wirtschaftliche, wissenschaftliche oder familiäre Zwecke benötigt).
Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wunstorf: Geburtsurkunde (in Wunstorf geboren)
Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Wunstorf: Geburtsurkunde (in Wunstorf geboren)
Ausstellung einer Geburtsurkunde persönlich beantragen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Ausstellung einer Geburtsurkunde schriftlich beantragen:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Geburt
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel zum Nachweis des rechtlichen Interesses
Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Geburtsurkunde.
Sofern Ihre Geburt hier im Standesamt beurkundet oder nachbeurkundet wurde, können Sie die benötigten Urkunden schnell und einfach im Online-Verfahren beantragen. Wir schicken Ihnen die angeforderte(n) Urkunde(n) anschließend per Post zu.
Sollten Sie Probleme mit der Online-Beantragung haben, wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wunstorf: Geburtsurkunde (in Wunstorf geboren)
Die Frist für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt von 110 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Urkunden für Geburten die länger als 110 Jahre zurückliegen werden vom zuständigen Archiv ausgestellt.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Hinweise für Wunstorf: Geburtsurkunde (in Wunstorf geboren)
15,00 € (für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird, 7,50 €)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wunstorf: Geburtsurkunde (in Wunstorf geboren)
Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanzeige