Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes

    Allgemeine Informationen

    Sie haben Zuwachs bekommen? Herzlichen Glückwunsch!

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.



    Allgemeine Informationen

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    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes

    Nach der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen:

    • eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die für die Mutterschaftshilfe benötigt wird (gebührenfrei),
    • eine Bescheinigung für Kindergeld (gebührenfrei),
    • eine Bescheinigung für das Elterngeld (gebührenfrei),

    sowie optional:

    • eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig) oder weitere Geburtsurkunden (gebührenpflichtig), (Reihenfolge der Aufzählung getauscht)
    • bei Kindern ausländischer Eltern auf Wunsch eine mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde für das Konsulat (gebührenpflichtig).

    Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gerne zur Verfügung.

    Nach der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen:

    • eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die für die Mutterschaftshilfe benötigt wird (gebührenfrei),
    • eine Bescheinigung für Kindergeld (gebührenfrei),
    • eine Bescheinigung für das Elterngeld (gebührenfrei),

    sowie optional:

    • eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig) oder weitere Geburtsurkunden (gebührenpflichtig), (Reihenfolge der Aufzählung getauscht)
    • bei Kindern ausländischer Eltern auf Wunsch eine mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde für das Konsulat (gebührenpflichtig).

    Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gerne zur Verfügung.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 30

    37412 Herzberg am Harz

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05521 852-230

    Fax: 05521 852-233

    E-Mail: standesamt@herzberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2022 (von: Webservice, Stadt Duderstadt)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Herzberg am Harz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Herzberg am Harz, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 30

    37412 Herzberg am Harz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05521 852-0

    Fax: 05521 852-120

    E-Mail: stadt@herzberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: Krähe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes

    Für alle in einem Krankenhaus geborenen Kinder ist die Anmeldung des Kindes in der Krankenhausverwaltung abzuwickeln. Die dort erstellte Geburtsanzeige und die Hebammenbescheinigung sind innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt vorzulegen.

    Zusätzlich sind noch weitere folgende Unterlagen notwendig:

    a) wenn die miteinander verheirateten Eltern deutsche Staatsangehörige sind:

    • das Stammbuch der Familie oder eine Eheurkunde,
    • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: Geburtsurkunden beider Elternteile
    • sollte die Ehe im Ausland geschlossen worden sein, ist die Originalurkunde mit anerkannter deutscher Übersetzung bzw. eine internationale Urkunde vorzulegen ,
    • Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familiennamen).
    • Personalausweis

    b) wenn beide Elternteile oder ein Elternteil ausländische Staatsangehörige sind:

    • Heiratsurkunde im Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung,
    • Geburtsurkunde im Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind,
    • sollte die Ehe in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen worden sein, so ist ebenfalls das Stammbuch der Familie oder die beglaubigte Abschrift des Familienbuches vorzulegen,
    • Reisepässe, andere Ausweisdokumente oder entsprechende Ausweisdokumente aus dem Ausland
    • Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familienname).


    c) wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

    • Geburtsurkunde der Mutter,
    • Geburtsurkunde des Vaters,
    • sollte die Mutter geschieden sein, eine Eheurkunde der aufgelösten Ehe mit Scheidungsvermerk und ggf. Namensänderung der Mutter,
    • Vaterschaftsanerkennung und, falls gewünscht, Erklärung über die gemeinsame Sorge, soweit schon erfolgt.

    Hinweis zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie hier:

    Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung: Beurkundung

     

    Für alle in einem Krankenhaus geborenen Kinder ist die Anmeldung des Kindes in der Krankenhausverwaltung abzuwickeln. Die dort erstellte Geburtsanzeige und die Hebammenbescheinigung sind innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt vorzulegen.

    Zusätzlich sind noch weitere folgende Unterlagen notwendig:

    a) wenn die miteinander verheirateten Eltern deutsche Staatsangehörige sind:

    • das Stammbuch der Familie oder eine Eheurkunde,
    • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: Geburtsurkunden beider Elternteile
    • sollte die Ehe im Ausland geschlossen worden sein, ist die Originalurkunde mit anerkannter deutscher Übersetzung bzw. eine internationale Urkunde vorzulegen ,
    • Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familiennamen).
    • Personalausweis

    b) wenn beide Elternteile oder ein Elternteil ausländische Staatsangehörige sind:

    • Heiratsurkunde im Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung,
    • Geburtsurkunde im Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind,
    • sollte die Ehe in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen worden sein, so ist ebenfalls das Stammbuch der Familie oder die beglaubigte Abschrift des Familienbuches vorzulegen,
    • Reisepässe, andere Ausweisdokumente oder entsprechende Ausweisdokumente aus dem Ausland
    • Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familienname).


    c) wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

    • Geburtsurkunde der Mutter,
    • Geburtsurkunde des Vaters,
    • sollte die Mutter geschieden sein, eine Eheurkunde der aufgelösten Ehe mit Scheidungsvermerk und ggf. Namensänderung der Mutter,
    • Vaterschaftsanerkennung und, falls gewünscht, Erklärung über die gemeinsame Sorge, soweit schon erfolgt.

    Hinweis zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie hier:

    Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung: Beurkundung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes

    • 18 ff. PStG (Personenstandsgesetz),
      PStV (Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes),
      BGB (Bürgerliches Gesetzbuch),
      EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB),
      Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht u.a.
      Allgemeine Gebührenordnung
    • 18 ff. PStG (Personenstandsgesetz),
      PStV (Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes),
      BGB (Bürgerliches Gesetzbuch),
      EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB),
      Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht u.a.
      Allgemeine Gebührenordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes

    Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes erfolgt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt. Sie müssen Ihr Kind dort innerhalb einer Woche anmelden. Dabei unterstützt Sie die Klinik, die dem Standesamt Herzberg die Geburt schriftlich anzeigt.
    Bei einer Hausentbindung ist die Anzeige mündlich von einer Person zu erstatten, die bei der Geburt zugegen war (Eltern, Hebamme, Arzt).

    Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes erfolgt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt. Sie müssen Ihr Kind dort innerhalb einer Woche anmelden. Dabei unterstützt Sie die Klinik, die dem Standesamt Herzberg die Geburt schriftlich anzeigt.
    Bei einer Hausentbindung ist die Anzeige mündlich von einer Person zu erstatten, die bei der Geburt zugegen war (Eltern, Hebamme, Arzt).

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes

    • 15,00 EUR für die erste Urkunde
    • 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    • 15,00 EUR für die erste Urkunde
    • 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes

    Einen besonderen Service bietet die Klinik Herzberg durch die Vorstellung aller neuen Erdenbürger , die in Herzberg in den letzten Monaten zur Welt gekommen sind und deren Eltern um Veröffentlichung gebeten haben!
    Die Fotos finden Sie in der »Helios Klinik - Babygalerie (WEB-Link)».

    Einen besonderen Service bietet die Klinik Herzberg durch die Vorstellung aller neuen Erdenbürger , die in Herzberg in den letzten Monaten zur Welt gekommen sind und deren Eltern um Veröffentlichung gebeten haben!
    Die Fotos finden Sie in der »Helios Klinik - Babygalerie (WEB-Link)».

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)