Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes
Sie haben Zuwachs bekommen? Herzlichen Glückwunsch!
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
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Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes
Nach der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen:
- eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die für die Mutterschaftshilfe benötigt wird (gebührenfrei),
- eine Bescheinigung für Kindergeld (gebührenfrei),
- eine Bescheinigung für das Elterngeld (gebührenfrei),
sowie optional:
- eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig) oder weitere Geburtsurkunden (gebührenpflichtig), (Reihenfolge der Aufzählung getauscht)
- bei Kindern ausländischer Eltern auf Wunsch eine mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde für das Konsulat (gebührenpflichtig).
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gerne zur Verfügung.
Nach der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen:
- eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die für die Mutterschaftshilfe benötigt wird (gebührenfrei),
- eine Bescheinigung für Kindergeld (gebührenfrei),
- eine Bescheinigung für das Elterngeld (gebührenfrei),
sowie optional:
- eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig) oder weitere Geburtsurkunden (gebührenpflichtig), (Reihenfolge der Aufzählung getauscht)
- bei Kindern ausländischer Eltern auf Wunsch eine mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde für das Konsulat (gebührenpflichtig).
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gerne zur Verfügung.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nicole Claaßen
Frau Nicole Wolter
Frau Anja Freche
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes
Für alle in einem Krankenhaus geborenen Kinder ist die Anmeldung des Kindes in der Krankenhausverwaltung abzuwickeln. Die dort erstellte Geburtsanzeige und die Hebammenbescheinigung sind innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt vorzulegen.
Zusätzlich sind noch weitere folgende Unterlagen notwendig:
a) wenn die miteinander verheirateten Eltern deutsche Staatsangehörige sind:
- das Stammbuch der Familie oder eine Eheurkunde,
- bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: Geburtsurkunden beider Elternteile
- sollte die Ehe im Ausland geschlossen worden sein, ist die Originalurkunde mit anerkannter deutscher Übersetzung bzw. eine internationale Urkunde vorzulegen ,
- Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familiennamen).
- Personalausweis
b) wenn beide Elternteile oder ein Elternteil ausländische Staatsangehörige sind:
- Heiratsurkunde im Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung,
- Geburtsurkunde im Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind,
- sollte die Ehe in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen worden sein, so ist ebenfalls das Stammbuch der Familie oder die beglaubigte Abschrift des Familienbuches vorzulegen,
- Reisepässe, andere Ausweisdokumente oder entsprechende Ausweisdokumente aus dem Ausland
- Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familienname).
c) wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunde der Mutter,
- Geburtsurkunde des Vaters,
- sollte die Mutter geschieden sein, eine Eheurkunde der aufgelösten Ehe mit Scheidungsvermerk und ggf. Namensänderung der Mutter,
- Vaterschaftsanerkennung und, falls gewünscht, Erklärung über die gemeinsame Sorge, soweit schon erfolgt.
Hinweis zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie hier:
Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung: Beurkundung
Für alle in einem Krankenhaus geborenen Kinder ist die Anmeldung des Kindes in der Krankenhausverwaltung abzuwickeln. Die dort erstellte Geburtsanzeige und die Hebammenbescheinigung sind innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt vorzulegen.
Zusätzlich sind noch weitere folgende Unterlagen notwendig:
a) wenn die miteinander verheirateten Eltern deutsche Staatsangehörige sind:
- das Stammbuch der Familie oder eine Eheurkunde,
- bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: Geburtsurkunden beider Elternteile
- sollte die Ehe im Ausland geschlossen worden sein, ist die Originalurkunde mit anerkannter deutscher Übersetzung bzw. eine internationale Urkunde vorzulegen ,
- Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familiennamen).
- Personalausweis
b) wenn beide Elternteile oder ein Elternteil ausländische Staatsangehörige sind:
- Heiratsurkunde im Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung,
- Geburtsurkunde im Original mit einer anerkannten deutschen Übersetzung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind,
- sollte die Ehe in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen worden sein, so ist ebenfalls das Stammbuch der Familie oder die beglaubigte Abschrift des Familienbuches vorzulegen,
- Reisepässe, andere Ausweisdokumente oder entsprechende Ausweisdokumente aus dem Ausland
- Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familienname).
c) wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunde der Mutter,
- Geburtsurkunde des Vaters,
- sollte die Mutter geschieden sein, eine Eheurkunde der aufgelösten Ehe mit Scheidungsvermerk und ggf. Namensänderung der Mutter,
- Vaterschaftsanerkennung und, falls gewünscht, Erklärung über die gemeinsame Sorge, soweit schon erfolgt.
Hinweis zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie hier:
Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung: Beurkundung
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes
- §§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- 18 ff. PStG (Personenstandsgesetz),
PStV (Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes),
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch),
EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB),
Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht u.a.
Allgemeine Gebührenordnung
- §§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- 18 ff. PStG (Personenstandsgesetz),
PStV (Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes),
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch),
EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB),
Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht u.a.
Allgemeine Gebührenordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes
Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes erfolgt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt. Sie müssen Ihr Kind dort innerhalb einer Woche anmelden. Dabei unterstützt Sie die Klinik, die dem Standesamt Herzberg die Geburt schriftlich anzeigt.
Bei einer Hausentbindung ist die Anzeige mündlich von einer Person zu erstatten, die bei der Geburt zugegen war (Eltern, Hebamme, Arzt).
Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes erfolgt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt. Sie müssen Ihr Kind dort innerhalb einer Woche anmelden. Dabei unterstützt Sie die Klinik, die dem Standesamt Herzberg die Geburt schriftlich anzeigt.
Bei einer Hausentbindung ist die Anzeige mündlich von einer Person zu erstatten, die bei der Geburt zugegen war (Eltern, Hebamme, Arzt).
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes
- 15,00 EUR für die erste Urkunde
- 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
- 15,00 EUR für die erste Urkunde
- 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes
Einen besonderen Service bietet die Klinik Herzberg durch die Vorstellung aller neuen Erdenbürger , die in Herzberg in den letzten Monaten zur Welt gekommen sind und deren Eltern um Veröffentlichung gebeten haben!
Die Fotos finden Sie in der »Helios Klinik - Babygalerie (WEB-Link)».
Einen besonderen Service bietet die Klinik Herzberg durch die Vorstellung aller neuen Erdenbürger , die in Herzberg in den letzten Monaten zur Welt gekommen sind und deren Eltern um Veröffentlichung gebeten haben!
Die Fotos finden Sie in der »Helios Klinik - Babygalerie (WEB-Link)».
Weitere Informationen
Hinweise für Herzberg am Harz: Geburt eines Kindes
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde