Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

    • Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (§ 36 StVO)
    • Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (§ 37 StVO)
    • Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (§ 38 StVO)
    • Verkehrszeichen (§ 39 StVO)
    • Gefahrenzeichen (§ 40 StVO)
    • Vorschriftzeichen (§ 41 StVO)
    • Richtzeichen (§ 42 StVO)
    • Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO)

    Hinweise für Delmenhorst: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Die Zuständigkeit ist in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) festgelegt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Verkehr

    Beschreibung

    Der Fachdienst Verkehr ist für sämtliche Angelegenheiten rund um den innerstädtischen Verkehr zuständig, also dessen Planung, Betrieb und Überwachung.

    Von der strategischen Verkehrsplanung, Planung und Steuerung von Lichtsignalanlagen (besser bekannt als Ampeln) sowie von Verkehrsbeschilderungen und Fahrbahnmarkierungen reicht das Spektrum, und weiter über die Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten, das Erteilen von Ausnahmen bei Verkehrsbeschränkungen, Genehmigung von Baustellen, Absperrmaßnahmen bis hin zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Verkehrsüberwachung in den Bereichen Park-, Geschwindigkeits- sowie Rotlichtverstößen und Verkehrsunfällen.

    Anfragen an den Fachdienst Verkehr richten Sie bitte an anfragen.verkehr@delmenhorst.de.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 992307

    E-Mail: anfragen.verkehr@delmenhorst.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

    Beschreibung

    Im Bereich der allgemeinen Verkehrsangelegenheiten werden vielseitige Angelegenheiten der Verkehrsregelung und -überwachung bearbeitet. Darunter fallen die Festsetzung von Fahrtenbuchauflagen nach Verkehrsverstößen genauso wie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, den Handwerkerparkausweis, verschiedener Einzelausnahmen für parkende und fahrende Fahrzeuge. Auch der Verkehr von Sonderfahrzeugen (Großraum-/Schwertransporte) wird in diesem Bereich bearbeitet. Genauso wie die Überwachung, Anordnung oder Erlaubniserteilung von Baustellen, Sondernutzungen oder Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Ein Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss eine ausführliche Begründung enthalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.

    Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.

    die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für

    • Autobahnen,
    • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
    • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern)
    • Kreisstraßen

    Die kreisangehörigen Kommunen sind Träger der Straßenbaulast für die Straßen auf ihrem Gebiet.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.03.2011

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Strafzettel, Ampelausfall, Verkehrsregelungen, Verkehrsgesetzbuch, Verkehrszeichen, Schilder, Störung, Verwarnung trotz Parkschein, Ampel kaputt, Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Straßenverkehrsordnung, Lichtzeichenanlage, Lichtsignalanlage, Bußzettel, Knöllchen, Ampel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English