Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung
Beschreibung
Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").
Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:
- Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (§ 36 StVO)
- Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (§ 37 StVO)
- Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (§ 38 StVO)
- Verkehrszeichen (§ 39 StVO)
- Gefahrenzeichen (§ 40 StVO)
- Vorschriftzeichen (§ 41 StVO)
- Richtzeichen (§ 42 StVO)
- Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO)
- § 43 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 40 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 38 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 39 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 37 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 42 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 41 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 36 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Hinweise für Delmenhorst: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Die Zuständigkeit ist in der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) festgelegt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Verkehr
Beschreibung
Der Fachdienst Verkehr ist für sämtliche Angelegenheiten rund um den innerstädtischen Verkehr zuständig, also dessen Planung, Betrieb und Überwachung.
Von der strategischen Verkehrsplanung, Planung und Steuerung von Lichtsignalanlagen (besser bekannt als Ampeln) sowie von Verkehrsbeschilderungen und Fahrbahnmarkierungen reicht das Spektrum, und weiter über die Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten, das Erteilen von Ausnahmen bei Verkehrsbeschränkungen, Genehmigung von Baustellen, Absperrmaßnahmen bis hin zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Verkehrsüberwachung in den Bereichen Park-, Geschwindigkeits- sowie Rotlichtverstößen und Verkehrsunfällen.
Anfragen an den Fachdienst Verkehr richten Sie bitte an anfragen.verkehr@delmenhorst.de.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04221 992307
E-Mail: anfragen.verkehr@delmenhorst.de
Internet
Stadtverwaltung Delmenhorst - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Beschreibung
Im Bereich der allgemeinen Verkehrsangelegenheiten werden vielseitige Angelegenheiten der Verkehrsregelung und -überwachung bearbeitet. Darunter fallen die Festsetzung von Fahrtenbuchauflagen nach Verkehrsverstößen genauso wie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, den Handwerkerparkausweis, verschiedener Einzelausnahmen für parkende und fahrende Fahrzeuge. Auch der Verkehr von Sonderfahrzeugen (Großraum-/Schwertransporte) wird in diesem Bereich bearbeitet. Genauso wie die Überwachung, Anordnung oder Erlaubniserteilung von Baustellen, Sondernutzungen oder Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Ein Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss eine ausführliche Begründung enthalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.
Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.
die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für
- Autobahnen,
- Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
- Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern)
- Kreisstraßen
Die kreisangehörigen Kommunen sind Träger der Straßenbaulast für die Straßen auf ihrem Gebiet.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.03.2011
Stichwörter
Strafzettel, Ampelausfall, Verkehrsregelungen, Verkehrsgesetzbuch, Verkehrszeichen, Schilder, Störung, Verwarnung trotz Parkschein, Ampel kaputt, Schadensmeldung an Verkehrsanlagen, Straßenverkehrsordnung, Lichtzeichenanlage, Lichtsignalanlage, Bußzettel, Knöllchen, Ampel