Verkehrsüberwachung

    Verkehrsüberwachung

    Beschreibung

    Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

    Hinweise für Göttingen: Kommunale Verkehrsüberwachung

    Zu hohe oder nicht angepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr.

    Repressive Maßnahmen, wie unter anderem die Verkehrsüberwachung und hier die kommunale Verkehrsüberwachung, führen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Damit werden die Verkehrsunfallzahlen und der Zahl der festgestellten Verkehrsverstöße verringert.

    Vorrangiges Ziel der sekundären Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Weiterhin veranlasst die Kontrolle des Einhaltens von Verkehrsvorschriften ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten. Hierzu zählt die mobile und stationäre Geschwindigkeitskontrolle sowie die stationäre Rotlichtüberwachung.

    Zu hohe oder nicht angepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr.

    Repressive Maßnahmen, wie unter anderem die Verkehrsüberwachung und hier die kommunale Verkehrsüberwachung, führen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Damit werden die Verkehrsunfallzahlen und der Zahl der festgestellten Verkehrsverstöße verringert.

    Vorrangiges Ziel der sekundären Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Weiterhin veranlasst die Kontrolle des Einhaltens von Verkehrsvorschriften ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten. Hierzu zählt die mobile und stationäre Geschwindigkeitskontrolle sowie die stationäre Rotlichtüberwachung.

    Online-Dienst

    Kommunale Verkehrsüberwachung

    ID: L100040_501178984

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    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Göttingen)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem bezogen auf das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen  (FPersG), das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2023 (von: Nieder, Oliver)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Schefer, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

    Hinweise für Göttingen: Kommunale Verkehrsüberwachung

    Falls Sie Anregungen zu einer kommunalen Geschwindigkeitsmessung haben, sollten Sie per Mail, schriftlich oder telefonisch Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern aufnehmen. Dabei ist es erforderlich, dass Sie den Grund Ihrer Anregung nennen.

    Falls Sie Anregungen zu einer kommunalen Geschwindigkeitsmessung haben, sollten Sie per Mail, schriftlich oder telefonisch Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern aufnehmen. Dabei ist es erforderlich, dass Sie den Grund Ihrer Anregung nennen.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 14.03.2011

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 15.07.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Geschwindigkeitsmessung, Blitzer, Geschwindigkeitskontrolle, Radar, Geschwindigkeitsüberwachung, blitzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)