Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung eines Gerüstes
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
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Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.
Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die
- Bundesautobahnen,
- Bundes- und Landesstraßen sowie
- die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)
von der zuständigen Stelle gehört.
Hinweise für Göttingen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen und selbständigen Gemeinden.
Anträge für die Bereiche der Städte Duderstadt und Hann. Münden sowie den Flecken Bovenden sind bei der dortigen Gemeinde zu stellen.
Hinweise für Göttingen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen und selbständigen Gemeinden.
Anträge für die Bereiche der Städte Duderstadt und Hann. Münden sowie den Flecken Bovenden sind bei der dortigen Gemeinde zu stellen.
Ansprechpartner
Für Bovenden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
- eventuell Umleitungsplan
Voraussetzungen
Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.)
Hinweise für Göttingen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
In der Regel ist der Antrag zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Hinweise für Göttingen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
In der Regel ist der Antrag zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Kosten
Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise für Göttingen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Die Gebühr ergibt sich im Einzelfall.
Nach der Gebührenodnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen je nach Art und Umfang Gebühren von 20,00 Euro bis 767,00 Euro an
Hinweise für Göttingen: Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
Die Gebühr ergibt sich im Einzelfall.
Nach der Gebührenodnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen je nach Art und Umfang Gebühren von 20,00 Euro bis 767,00 Euro an
Hinweise (Besonderheiten)
Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.
Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Stichwörter
Verkehrssicherung, Baustellenabsicherung, Baustellengenehmigung, Baustelleneinrichtung, Baustellen