Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
    • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
    • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist per Fax, per E-Mail oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich.

    Online-Dienst

    Großraum- und Schwerlasttransport - Ausnahmegenehmigung

    ID: L100040_512807330

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Grafschaft Bentheim)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    Fax: 05921 96-1409

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2008 (von: Administrator brain-scc)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Somberg, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

    Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

    • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
    • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
    • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

    Kosten

    Gebühr ab 30.0 EUR bis 500.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Großraumverkehr, Großraumtransport, Großraum- und Schwerverkehr, Schwertransporte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)