Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung
Beschreibung
In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von frischer Milch, frischem Fleisch und frischen Fischen oder leichtverderblichem Obst und Gemüse, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße bis zu einer Entfernung von 200 km oder Hafen-Straße bis zu einer Entfernung von 150 km.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot erteilt werden.
Voraussetzungen
Eine Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
- termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
- Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.
Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax möglich.
Hinweise für Ohrum: Spezialisierung
Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.
Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinden.
Ansprechpartner
Abteilung 320 Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 05331 84553
Telefon Festnetz: 05331 84587
E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-wf.de
E-Mail: fsw@lk-wf.de
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung
Fristen
Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.
Kosten
für 1 Jahr gemäß Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt): Gebühr ab 105.00 EUR bis 160.00 EUR
für die Einzelgenehmigung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst): Gebühr ab 55.00 EUR bis 95.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Sonntagsfahrverbot, LKW, Feiertagsfahrverbot, Sonntagsfahrgenehmigung
Metainformation
- Ursprungsportal: Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Wolfenbüttel
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Wittmar
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Haverlah
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dorstadt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Börßum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sickte
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Ohrum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Hedeper
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schöppenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Flöthe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Remlingen-Semmenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Veltheim (Ohe)
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Cramme
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Baddeckenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Uehrde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kneitlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heere
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Elbe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Winnigstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Cremlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Roklum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dahlum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Erkerode
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kissenbrück
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schladen-Werla
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Vahlberg
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sehlde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Burgdorf
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heiningen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dettum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Evessen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Denkte