Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.

    Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.

    Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Stade

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 2

    21682 Stade

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Mo. - Do.: 08.00 - 16.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12

    Fax: 04141 12-1025

    E-Mail: info@landkreis-stade.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2011 (von: Landkreis Stade Webservice)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Samtgemeinde Harsefeld - Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstraße 25

    21698 Harsefeld

    Kontakt

    E-Mail: verkehr@harsefeld.de

    Telefon Festnetz: 04164 887-154

    Fax: 04164 887-357

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2023 (von: Webservice, Samtgemeinde Harsefeld)

    Technisch geändert am 25.02.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Harsefeld)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Formulare

    Hinweise für Stade: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Harsefeld: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Die in Nummer I und II genannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.

    Die in Nummer I und II genannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Harsefeld: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Sie können die Ausnahmegenehmigung in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen Sie zeitnah zugesandt. 

    Sie können die Ausnahmegenehmigung in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen Sie zeitnah zugesandt. 

    Kosten

    Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.

    Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    Hinweise für Harsefeld: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig und kostet 15,00 €.

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig und kostet 15,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)