Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.
Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.
Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Stade
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Mo. - Do.: 08.00 - 16.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Formulare
Hinweise für Stade: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Voraussetzungen
Hinweise für Harsefeld: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Die in Nummer I und II genannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.
Die in Nummer I und II genannten Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Harsefeld: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Fristen
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Harsefeld: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Sie können die Ausnahmegenehmigung in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen Sie zeitnah zugesandt.
Sie können die Ausnahmegenehmigung in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen Sie zeitnah zugesandt.
Kosten
Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.
Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Hinweise für Harsefeld: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig und kostet 15,00 €.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig und kostet 15,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007