Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Beschreibung
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Hinweise für Verden: Oldtimerkennzeichen (H-Oldtimerkennzeichen)
Optisch unterscheidet sich das Oldtimer-Kennzeichen von einem normalen Kennzeichen durch den Zusatz „H“ (Historisch).
Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmalig in den Verkehr gekommen sein. Grundlage ist die Erstzulassung des Fahrzeuges, nicht das Baujahr.
- Der Erhaltungszustand muss gut sein.
- Das Fahrzeug muss der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen.
Das Vorliegen der Voraussetzungen muss durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt und dokumentiert werden.
Der Zusatz „H“ ist von der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Welche Unterlagen vorzulegen sind, hängt vom jeweiligen Zulassungsvorgang ab. Die hierfür nötigen Informationen finden Sie hier: Kfz-Zulassungsvorgänge
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühr beträgt 30,00 EUR. Hinzu kommen ggf. weitere Gebühren für u. a. die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II, für die Zuteilung und Reservierung eines Wunschkennzeichens oder die Ausstellung einer Feinstaubplakette. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Optisch unterscheidet sich das Oldtimer-Kennzeichen von einem normalen Kennzeichen durch den Zusatz "H" (Historisch).
Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmalig in den Verkehr gekommen sein. Grundlage ist die Erstzulassung des Fahrzeuges, nicht das Baujahr.
- Der Erhaltungszustand muss gut sein.
- Das Fahrzeug muss der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen.
Das Vorliegen der Voraussetzungen muss durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt und dokumentiert werden.
Der Zusatz "H" ist von der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Welche Unterlagen vorzulegen sind, hängt vom jeweiligen Zulassungsvorgang ab. Die hierfür nötigen Informationen finden Sie hier: Kfz-Zulassungsvorgänge
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühr beträgt 30,00 EUR. Hinzu kommen ggf. weitere Gebühren für u. a. die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II, für die Zuteilung und Reservierung eines Wunschkennzeichens oder die Ausstellung einer Feinstaubplakette. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04231 15-245
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
-
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
-
gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Zulassungsbescheinigung Teil II
-
amtliche Kennzeichen
-
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:
-
Stilllegungsbescheinigung
-
Fahrzeugbrief
-
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
Bitte legen Sie Originaldokumente vor.
Formulare
Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen oder je nach Angebot der zuständigen Stelle im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Voraussetzungen
Fahrzeuge gelten als historisch, wenn sie
- vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
- nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden,
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden,
- von einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Technischen Prüfstelle oder von einer Prüfingenieurin/einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation begutachtet wurden und
- in einem guten originalen Erhaltungszustand sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der zuständigen Stelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, H-Kennzeichen, Historische Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Kennzeichen reservieren, 07 er Kennzeichen, eVB, Kennzeichen für historische Fahrzeuge, elektronische Versicherungsbestätigung