Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge

    Beschreibung

    Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

    Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung

    Allgemeine Informationen

    Als "historisch" gelten Fahrzeuge (Auto, Krad, Anhänger, Wohnmobile), die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung). Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug momentan abgemeldet oder zugelassen ist.

    Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. 

    Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt.



    Allgemeine Informationen

    Als "historisch" gelten Fahrzeuge (Auto, Krad, Anhänger, Wohnmobile), die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung). Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug momentan abgemeldet oder zugelassen ist.

    Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

    Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung

    Im Landkreis Stade stehen Ihnen für die Zuteilung eines H-Kurzzeitkennzeichens die folgenden Stellen  zur Verfügung:

    Kfz-Zulassungsstelle Stade

    Harburger Str. 193, 1.OG

    21680 Stade

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Herrenstr. 25

    21698 Harsefeld

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Mittelweg 2

    21709 Himmelpforten

    Im Landkreis Stade stehen Ihnen für die Zuteilung eines H-Kurzzeitkennzeichens die folgenden Stellen zur Verfügung:

    Kfz-Zulassungsstelle Stade

    Harburger Str. 193, 1.OG

    21680 Stade

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Herrenstr. 25

    21698 Harsefeld

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Mittelweg 2

    21709 Himmelpforten

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Öffnungszeiten

    Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 7152-0

    E-Mail: zulassung-buxtehude@landkreis-stade.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
    bei bereits zugelassenem Fahrzeug zusätzlich:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Zulassungsbescheinigung Teil II

    • amtliche Kennzeichen

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)

    bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:

    • Stilllegungsbescheinigung

    • Fahrzeugbrief

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)

    Bitte legen Sie Originaldokumente vor.

    Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung

    Soll bereits bei der Zulassung des Fahrzeuges ein Historisches "H" -Kennzeichen zugeteilt werden, muss dies lediglich im "Antrag für die Fahrzeugzulassung" im Unterpunkt Kennzeichenart vermerkt werden.

    Bei einer späteren Umkennzeichnung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

    > Antrag auf eine Fahrzeugzulassung

    > Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)

    > Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) 

    > aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung

    > Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)

    > elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung

    > aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

    >SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

    > bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.

    Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.

    Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.

    Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.

    Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

    Soll bereits bei der Zulassung des Fahrzeuges ein Historisches "H" -Kennzeichen zugeteilt werden, muss dies lediglich im "Antrag für die Fahrzeugzulassung" im Unterpunkt Kennzeichenart vermerkt werden.

    Bei einer späteren Umkennzeichnung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

    > Antrag auf eine Fahrzeugzulassung

    > Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)

    > Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)

    > aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung

    > Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)

    > elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung

    > aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

    >SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

    > bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.

    Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.

    Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.

    Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.

    Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

    Formulare

    Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen oder je nach Angebot der zuständigen Stelle im Internet abrufen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung

    Voraussetzungen

    Fahrzeuge gelten als historisch, wenn sie

    • vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
    • nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden,
    • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden,
    • von einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Technischen Prüfstelle oder von einer Prüfingenieurin/einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation begutachtet wurden und
    • in einem guten originalen Erhaltungszustand sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung

    - § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    - Anlage 4 zu § 10 FZV

    - § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    - § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    - Anlage 4 zu § 10 FZV

    - § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der zuständigen Stelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

    Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung

    Der Antrag ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.


    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Ihre Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

    Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern

    Der Antrag ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.


    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Ihre Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

    Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung

    Es werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese Fallen je nach Umfang und weiteren zu erteilenden/ersetzenden Unterlagen unterschiedlich aus.

    Die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Es werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese Fallen je nach Umfang und weiteren zu erteilenden/ersetzenden Unterlagen unterschiedlich aus.

    Die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung

    Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.

    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.

    Die Vollständigkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und ist deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

    Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.

    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.

    Die Vollständigkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und ist deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Stichwörter

    Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, H-Kennzeichen, Historische Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Kennzeichen reservieren, 07 er Kennzeichen, eVB, Kennzeichen für historische Fahrzeuge, elektronische Versicherungsbestätigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)