Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Beschreibung
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung
Als "historisch" gelten Fahrzeuge (Auto, Krad, Anhänger, Wohnmobile), die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung). Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug momentan abgemeldet oder zugelassen ist.
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt.
Als "historisch" gelten Fahrzeuge (Auto, Krad, Anhänger, Wohnmobile), die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung). Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug momentan abgemeldet oder zugelassen ist.
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung
Im Landkreis Stade stehen Ihnen für die Zuteilung eines H-Kurzzeitkennzeichens die folgenden Stellen zur Verfügung:
Kfz-Zulassungsstelle Stade
Harburger Str. 193, 1.OG
21680 Stade
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude
Ostmoorweg 3
21614 Buxtehude
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld
im Rathaus der Samtgemeinde
Herrenstr. 25
21698 Harsefeld
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten
im Rathaus der Samtgemeinde
Mittelweg 2
21709 Himmelpforten
Im Landkreis Stade stehen Ihnen für die Zuteilung eines H-Kurzzeitkennzeichens die folgenden Stellen zur Verfügung:
Kfz-Zulassungsstelle Stade
Harburger Str. 193, 1.OG
21680 Stade
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude
Ostmoorweg 3
21614 Buxtehude
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld
im Rathaus der Samtgemeinde
Herrenstr. 25
21698 Harsefeld
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten
im Rathaus der Samtgemeinde
Mittelweg 2
21709 Himmelpforten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04161 7152-0
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
-
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
-
gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Zulassungsbescheinigung Teil II
-
amtliche Kennzeichen
-
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
bei Stilllegung des Fahrzeugs vor dem 1. Oktober 2005 zusätzlich:
-
Stilllegungsbescheinigung
-
Fahrzeugbrief
-
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung (HU)
Bitte legen Sie Originaldokumente vor.
Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung
Soll bereits bei der Zulassung des Fahrzeuges ein Historisches "H" -Kennzeichen zugeteilt werden, muss dies lediglich im "Antrag für die Fahrzeugzulassung" im Unterpunkt Kennzeichenart vermerkt werden.
Bei einer späteren Umkennzeichnung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
> Antrag auf eine Fahrzeugzulassung
> Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
> Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
> Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung
> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
>SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.
Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.
Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Soll bereits bei der Zulassung des Fahrzeuges ein Historisches "H" -Kennzeichen zugeteilt werden, muss dies lediglich im "Antrag für die Fahrzeugzulassung" im Unterpunkt Kennzeichenart vermerkt werden.
Bei einer späteren Umkennzeichnung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
> Antrag auf eine Fahrzeugzulassung
> Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
> Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
> Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
> elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung
> aktuell gültigen Personalausweis oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
>SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.
Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.
Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Formulare
Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen oder je nach Angebot der zuständigen Stelle im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Zulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung
- KFZ-Antrag für die FahrzeugzulassungAntragsvordruck für die Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.
- KFZ-Vollmacht für ZulassungsangelegenheitenVordruck für die Erteilung einer Vollmacht für sämtliche Zulassungsangelegenheiten.
- KFZ-SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-SteuerKontoangaben zum Einzug der Kfz-Steuer. dieses Formular ist bei der Zulassung notwendig, ohne diese Angaben ist keine Fahrzeugzulassung möglich.
- KFZ-Merkblatt zum Datenschutz (Zulassung)Information für die Bürger betreffend der Verwendung ihrer Daten im Zusammenhang mit den Zulassungsverfahren.
- KFZ-SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-SteuerKontoangaben zum Einzug der Kfz-Steuer. dieses Formular ist bei der Zulassung notwendig, ohne diese Angaben ist keine Fahrzeugzulassung möglich.
- KFZ-Vollmacht für ZulassungsangelegenheitenVordruck für die Erteilung einer Vollmacht für sämtliche Zulassungsangelegenheiten.
- KFZ-Antrag für die FahrzeugzulassungAntragsvordruck für die Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.
- KFZ-Merkblatt zum Datenschutz (Zulassung)Information für die Bürger betreffend der Verwendung ihrer Daten im Zusammenhang mit den Zulassungsverfahren.
Voraussetzungen
Fahrzeuge gelten als historisch, wenn sie
- vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen,
- nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden,
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden,
- von einer amtlich anerkannten sachverständigen Person, einer Technischen Prüfstelle oder von einer Prüfingenieurin/einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation begutachtet wurden und
- in einem guten originalen Erhaltungszustand sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung
- § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage 4 zu § 10 FZV
- § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage 4 zu § 10 FZV
- § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der zuständigen Stelle über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung
Der Antrag ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Ihre Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Der Antrag ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Zulassung persönlich sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Ihre Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung
Es werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese Fallen je nach Umfang und weiteren zu erteilenden/ersetzenden Unterlagen unterschiedlich aus.
Die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Es werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese Fallen je nach Umfang und weiteren zu erteilenden/ersetzenden Unterlagen unterschiedlich aus.
Die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stade: Oldtimer (H) Zulassung
Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.
Die Vollständigkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und ist deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.
Die Vollständigkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und ist deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge, H-Kennzeichen, Historische Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Kennzeichen reservieren, 07 er Kennzeichen, eVB, Kennzeichen für historische Fahrzeuge, elektronische Versicherungsbestätigung