Frühförderung behinderter Kinder
Beschreibung
Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
Hinweise für Osnabrück: Frühförderung behinderter Kinder
Heilpädagogische Frühförderung ist eine Fördermaßnahme für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder im Alter von 0-6 Jahren. Zur Feststellung des Förderbedarfs ist eine Entwicklungsdiagnostik notwendig. In der Fachstelle des Gesundheitsdienstes Osnabrück erfolgt die Diagnostik und Beratung für die passgenaue Hilfe. Die heilpädagogische Frühförderung erfolgt bei Bedarf durch die Frühfördereinrichtungen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Gesundheitsdienst des Landkreises Osnabrück, Fachstelle Diagnostik und Beratung, im Fachdienst Soziales und in den heilpädagogischen Frühfördereinrichtungen.
Heilpädagogische Frühförderung ist eine Fördermaßnahme für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder im Alter von 0-6 Jahren. Zur Feststellung des Förderbedarfs ist eine Entwicklungsdiagnostik notwendig. In der Fachstelle des Gesundheitsdienstes Osnabrück erfolgt die Diagnostik und Beratung für die passgenaue Hilfe. Die heilpädagogische Frühförderung erfolgt bei Bedarf durch die Frühfördereinrichtungen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Gesundheitsdienst des Landkreises Osnabrück, Fachstelle Diagnostik und Beratung, im Fachdienst Soziales und in den heilpädagogischen Frühfördereinrichtungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Nähere Auskünfte erteilt das jeweilige Beratungs- und Früherkennungsteam, die interdisziplinäre Frühförderstelle, die heilpädagogische Frühförderstelle oder die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover als örtliche Träger der Sozialhilfe.
Ansprechpartner
Für Ostercappeln wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Kosten
Die Leistung ist für die Kinder kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen, insbesondere bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 25.01.2013
Hinweise für Osnabrück: Frühförderung behinderter Kinder
Fachlich freigegeben durch Besonderheiten Zuständigkeit