Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Hinweise für Verden (Aller): Bebauungsplan
Mit dem Bebauungsplan werden die Planungen des Flächennutzungsplans konkretisiert. Der Bebauungsplan ist also stets aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Er trifft für ein bestimmtes, räumlich definiertes Gebiet konkrete Regelungen, die man "Festsetzungen" nennt. Festsetzungen werden z.B. zur Art der Bebauung (z.B. Wohngebiet/Gewerbegebiet), zum Maß der Bebauung (z.B. Zahl der Geschosse) oder zu den Verkehrsflächen, den Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur etc. getroffen. Der Bebauungsplan wird von der Stadt Verden als Satzung beschlossen und stellt damit ein für Jedermann geltendes Recht dar.
Mit dem Bebauungsplan werden die Planungen des Flächennutzungsplans konkretisiert. Der Bebauungsplan ist also stets aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Er trifft für ein bestimmtes, räumlich definiertes Gebiet konkrete Regelungen, die man "Festsetzungen" nennt. Festsetzungen werden z.B. zur Art der Bebauung (z.B. Wohngebiet/Gewerbegebiet), zum Maß der Bebauung (z.B. Zahl der Geschosse) oder zu den Verkehrsflächen, den Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur etc. getroffen. Der Bebauungsplan wird von der Stadt Verden als Satzung beschlossen und stellt damit ein für Jedermann geltendes Recht dar.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Hinweise für Verden (Aller): Bebauungsplan
Informationen, wo es im Stadtgebiet Bebauungspläne gibt und welche Festsetzungen getroffen worden sind, erhalten Sie bei der Stadt Verden im Fachbereich Stadtentwicklung. Für Fragen zur konkreten Bebaubarkeit einzelner Grundstücke wenden Sie sich bitte an den oben genannten Ansprechpartner.
Informationen, wo es im Stadtgebiet Bebauungspläne gibt und welche Festsetzungen getroffen worden sind, erhalten Sie bei der Stadt Verden im Fachbereich Stadtentwicklung. Für Fragen zur konkreten Bebaubarkeit einzelner Grundstücke wenden Sie sich bitte an den oben genannten Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung