Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Hinweise für Stade: Bebauungsplan
Bauleitpläne:
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich. Innerhalb von Samtgemeinden ist die Samtgemeinde für die Aufstellung des Flächennutzungsplans zuständig.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Bauleitpläne:
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich. Innerhalb von Samtgemeinden ist die Samtgemeinde für die Aufstellung des Flächennutzungsplans zuständig.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Hinweise für Stade: Bebauungsplan
Diese Aufgabe liegt in kommunaler Zuständigkeit. Bitte wählen Sie deshalb die für Sie zuständige Kommune aus:
- Apensen, Samtgemeinde
- Buxtehude, Hansestadt
- Drochtersen, Gemeinde
- Fredenbeck, Samtgemeinde
- Harsefeld, Samtgemeinde
- Horneburg, Samtgemeinde
- Jork, Gemeinde
- Lühe, Samtgemeinde
- Nordkehdingen, Samtgemeinde
- Oldendorf - Himmelpforten, Samtgemeinde
- Stade, Hansestadt
Diese Aufgabe liegt in kommunaler Zuständigkeit. Bitte wählen Sie deshalb die für Sie zuständige Kommune aus:
- Apensen, Samtgemeinde
- Buxtehude, Hansestadt
- Drochtersen, Gemeinde
- Fredenbeck, Samtgemeinde
- Harsefeld, Samtgemeinde
- Horneburg, Samtgemeinde
- Jork, Gemeinde
- Lühe, Samtgemeinde
- Nordkehdingen, Samtgemeinde
- Oldendorf - Himmelpforten, Samtgemeinde
- Stade, Hansestadt
Ansprechpartner
Planung, Klimaschutz und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Raumordnung, Bauleitplanung, Denkmalpflege, Klimaschutz, Archäologie und GIS Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Schmidt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stade: Bebauungsplan
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stade: Bebauungsplan
- Regionales Raumordnungsprogramm 2013 (RROP 2013)
- Baugesetzbuch
- Raumordnungsgesetz des Bundes
- Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung
- Baunutzungsverordnung
- Nds. Bauordnung
- Regionales Raumordnungsprogramm 2013 (RROP 2013)
- Baugesetzbuch
- Raumordnungsgesetz des Bundes
- Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung
- Baunutzungsverordnung
- Nds. Bauordnung
Fristen
Hinweise für Stade: Bebauungsplan
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Hinweise für Stade: Bebauungsplan
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Stade: Bebauungsplan
- RegionalplanungDie Regionalplanung des Landkreises Stade vermittelt zwischen der Planungsebene des Landes Niedersachsen und den Trägern der kommunalen Bauleitplanung im Landkreis Stade. In Planungsmaßstäben zwischen 1:50.000 und 1:5.000 dient die Regionalplanung der Konkretisierung, fachlichen Integration und Umsetzung landesplanerischer Ziele auf kommunaler Ebene. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung und Landesplanung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für die kommunalen Planungsträger.
- Regionales Raumordnungsprogramm 1999 / 2004
- Regionales Raumordnungsprogramm 2012
- Regionales Raumordnungsprogramm 2013
- RegionalplanungDie Regionalplanung des Landkreises Stade vermittelt zwischen der Planungsebene des Landes Niedersachsen und den Trägern der kommunalen Bauleitplanung im Landkreis Stade. In Planungsmaßstäben zwischen 1:50.000 und 1:5.000 dient die Regionalplanung der Konkretisierung, fachlichen Integration und Umsetzung landesplanerischer Ziele auf kommunaler Ebene. Indem die Regionalplanung Grundsätze und Ziele für Raumordnung und Landesplanung aufstellt, erzeugt sie Planungssicherheit für die kommunalen Planungsträger.
- Regionales Raumordnungsprogramm 2013
- Regionales Raumordnungsprogramm 2012
- Regionales Raumordnungsprogramm 1999 / 2004
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2007
Stichwörter
B Plan, Einsicht Bebauungsplan, Auslegung