Verlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen..
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Ausweisdokuments
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Team Bürgerbüro und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Serviceleistungen im Bürgerbüro sind derzeit nur mit Online-Termin möglich. Kfz-Angelegenheiten werden derzeit in der Gemeinde Wedemark nicht bearbeitet, weichen Sie bitte auf andere regionsangehörige Kommunen aus. Viele Dienstleistungen des Teams Bürgerbüro und Standesamt sind auch als Online-Service verfügbar. Mo: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Di: 08:00 -12:00 | 13:00 -15:00 Uhr Mi: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Do: nur telefonisch Fr: 08:00 -12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05130 581-0
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Hinweise für Wedemark: Verlust des eigenen Personalausweises melden
Verlustmeldung wird vorort aufgenommen und an die Polizei weitergeleitet.
Neubeantragung:
OHNE folgende Unterlagen ist eine Antragsbearbeitung nicht möglich:
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen sowie mit Blickrichtung geradeaus und geschlossenem Mund (Ausnahmen bei Kleinkindern s. Fotomustertafel auf der Internetseite des BMI). Das Lichtbild darf nicht bereits in einem anderen Dokument verwendet worden sein.
- Personalausweis/ alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- Geburts- oder Heiratsurkunde im Original und ggf. Urkunde über eine Namensänderung
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bis zur Erreichung des 16. Lebensjahres) ausgefüllt und unterschrieben sowie die Vorlage beider Personalausweise oder ggf. Vorlage einer Sorgerechtsregelung bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Der/ die Antragsteller/in (altersunabhängig) muss persönlich anwesend sein. Im Fall von Kindern bzw. Jugendlichen muss zusätzlich ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein (§ 6 I S.7 PassG).
Verlustmeldung wird vorort aufgenommen und an die Polizei weitergeleitet.
Neubeantragung:
OHNE folgende Unterlagen ist eine Antragsbearbeitung nicht möglich:
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen sowie mit Blickrichtung geradeaus und geschlossenem Mund (Ausnahmen bei Kleinkindern s. Fotomustertafel auf der Internetseite des BMI). Das Lichtbild darf nicht bereits in einem anderen Dokument verwendet worden sein.
- Personalausweis/ alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- Geburts- oder Heiratsurkunde im Original und ggf. Urkunde über eine Namensänderung
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bis zur Erreichung des 16. Lebensjahres) ausgefüllt und unterschrieben sowie die Vorlage beider Personalausweise oder ggf. Vorlage einer Sorgerechtsregelung bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Der/ die Antragsteller/in (altersunabhängig) muss persönlich anwesend sein. Im Fall von Kindern bzw. Jugendlichen muss zusätzlich ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein (§ 6 I S.7 PassG).
Formulare
Persönliches Erscheinen notwendig: Ja
Voraussetzungen
Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Einspruch.
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.
Kosten
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei
Hinweise für Wedemark: Verlust des eigenen Personalausweises melden
Allerdings für die Neubeantragung von Dokumenten.
Allerdings für die Neubeantragung von Dokumenten.
Weitere Informationen
- Informationen zum neuen Personalausweis auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
- Informationen über den Verlust oder Diebstahl des Personalausweises auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
Hinweise für Wedemark: Verlust des eigenen Personalausweises melden
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2024
Stichwörter
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