Personalausweis Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Ausweisdokuments
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Team Bürgerbüro und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Serviceleistungen im Bürgerbüro sind derzeit nur mit Online-Termin möglich. Kfz-Angelegenheiten werden derzeit in der Gemeinde Wedemark nicht bearbeitet, weichen Sie bitte auf andere regionsangehörige Kommunen aus. Viele Dienstleistungen des Teams Bürgerbüro und Standesamt sind auch als Online-Service verfügbar. Mo: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Di: 08:00 -12:00 | 13:00 -15:00 Uhr Mi: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Do: nur telefonisch Fr: 08:00 -12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05130 581-0
erforderliche Unterlagen
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Hinweise für Wedemark: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Verlustmeldung wird vorort aufgenommen und an die Polizei weitergeleitet.
Neubeantragung:
OHNE folgende Unterlagen ist eine Antragsbearbeitung nicht möglich:
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen sowie mit Blickrichtung geradeaus und geschlossenem Mund (Ausnahmen bei Kleinkindern s. Fotomustertafel auf der Internetseite des BMI). Das Lichtbild darf nicht bereits in einem anderen Dokument verwendet worden sein.
- Personalausweis/ alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- Geburts- oder Heiratsurkunde im Original und ggf. Urkunde über eine Namensänderung
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (bis zur Erreichung des 16. Lebensjahres) ausgefüllt und unterschrieben sowie die Vorlage beider Personalausweise oder ggf. Vorlage einer Sorgerechtsregelung bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Der/ die Antragsteller/in (altersunabhängig) muss persönlich anwesend sein. Im Fall von Kindern bzw. Jugendlichen muss zusätzlich ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein (§ 6 I S.7 PassG).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
Fristen
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Bei Verlustmeldung: Gebühr kostenfrei
Hinweise für Wedemark: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Allerdings für die Neubeantragung von Dokumenten.
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Weitere Informationen
Hinweise für Wedemark: Personalausweis Meldung wegen Verlust
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
3000471, Verlustanzeige