Waffenschein
Beschreibung
Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.
Online-Dienst
Waffenschein
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und selbstständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.3 Jagd- und Waffenbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: waffenbehoerde@lkos.de
Internet
Formulare
Antrag auf erstmalige waffenrechtliche Erlaubnis Jungjäger
Schusswaffen, Überlassung/Erwerb
Waffenrechtliche Erlaubnis (Erbschaft)
Antrag Erwerb Kurzwaffe
Kleiner Waffenschein
SEPA Lastschriftmandat
Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass
- Versicherungsnachweis
- Sachkundenachweis
- Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
- Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Osnabrück: Waffenschein
Bei der Benutzung folgender Formulare:
Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte gem. § 27 des Waffengesetzes
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG
Anzeige über Waffenerwerb/Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung
ist das Formular SEPA-Lastschriftmandat mit einzureichen.
Bei der Benutzung folgender Formulare:
Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Waffenhandel
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte gem. § 27 des Waffengesetzes
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG
Anzeige über Waffenerwerb/Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung
ist das Formular SEPA-Lastschriftmandat mit einzureichen.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre,
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
- Versicherung*
- Nachweis der Sachkunde*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen Waffenscheines".
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.09.2010
Hinweise für Osnabrück: Waffenschein
Fachlich freigegeben durch FD 5 - Abt. 5.3 Waffenbehörde
Stichwörter
Ausstellung, Schreckschusspistole, Kleiner Waffenschein, Waffenschein, Erlaubnis, Antrag