Waffenschein
Beschreibung
Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.
Hinweise für Schaumburg: Waffenschein
Waffenschein im Landkreis Schaumburg
Kleiner Waffenschein im Landkreis Schaumburg
Waffenschein im Landkreis Schaumburg
Kleiner Waffenschein im Landkreis Schaumburg
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und selbstständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
Waffenbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Vorsprachen sind derzeit nur nach Terminvereinbarung möglich.
Kontaktperson
Herr Tölke
Herr Bruns
Formulare
Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass
- Versicherungsnachweis
- Sachkundenachweis
- Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
- Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Schaumburg: Waffenschein
- Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre,
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
- Versicherung*
- Nachweis der Sachkunde*
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen Waffenscheines".
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.09.2010
Stichwörter
Ausstellung, Schreckschusspistole, Kleiner Waffenschein, Waffenschein, Erlaubnis, Antrag