Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Wietze - Meldeamt
Adresse
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Zu den genannten Zeiten können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Weiterhin gelten unsere regulären Öffnungszeiten .
Kontakt
E-Mail: meldeamt@wietze.de
Kontaktperson
Frau Lilly Schneider
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
E-Mail: lilly.schneider@wietze.de
Telefon Festnetz: 05146 50716
Carsten Ludwig
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
Fax: 05146 507-917
Telefon Festnetz: 05146 507-17
E-Mail: meldeamt@wietze.de
Formulare
Zustimmungserklärung bei Minderjährigen
Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokuments
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Wietze: Spezielle Hinweise für Gemeinde Wietze
Sofern Sie kein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mitbringen, können Sie eines am Self-Service-Terminal im Rathaus der Gemeinde Wietze benutzen. Passfotos können gegen eine Gebühr von 11,90 € (inkl. MwSt.) direkt am Terminal gemacht werden und werden anschließend digital übertragen.
Bitte gehen Sie direkt zum Terminal und erst anschließend zum Sachbearbeiter. Am Terminal werden Ihnen einzelnen Schritte erklärt.
Das Self-Service-Terminal befindet sich für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich im Eingangsbereich des Rathauses hinter dem großen Bildschirm mit dem Übersichtsplan.
Sofern Sie kein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mitbringen, können Sie eines am Self-Service-Terminal im Rathaus der Gemeinde Wietze benutzen. Passfotos können gegen eine Gebühr von 11,90 € (inkl. MwSt.) direkt am Terminal gemacht werden und werden anschließend digital übertragen.
Bitte gehen Sie direkt zum Terminal und erst anschließend zum Sachbearbeiter. Am Terminal werden Ihnen einzelnen Schritte erklärt.
Das Self-Service-Terminal befindet sich für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich im Eingangsbereich des Rathauses hinter dem großen Bildschirm mit dem Übersichtsplan.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
Ausweis, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, PA, vorübergehend, vorläufiger Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personaldokument, Identitätsnachweis, Perso, Identitätsdokument, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Beantragung