Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wietze - Meldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Neue Mitte 1-3

    29323 Wietze

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Zu den genannten Zeiten können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Weiterhin gelten unsere regulären Öffnungszeiten .

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Zustimmungserklärung bei Minderjährigen
    Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokuments

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2021 (von: Webservice, Gemeinde Wietze)

    Technisch geändert am 07.08.2024 (von: Webservice, Gemeinde Wietze)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Wietze: Spezielle Hinweise für Gemeinde Wietze

    Sofern Sie kein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mitbringen, können Sie eines am Self-Service-Terminal im Rathaus der Gemeinde Wietze benutzen. Passfotos können gegen eine Gebühr von 11,90 € (inkl. MwSt.) direkt am Terminal gemacht werden und werden anschließend digital übertragen.

    Bitte gehen Sie direkt zum Terminal und erst anschließend zum Sachbearbeiter. Am Terminal werden Ihnen einzelnen Schritte erklärt.

    Das Self-Service-Terminal befindet sich für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich im Eingangsbereich des Rathauses hinter dem großen Bildschirm mit dem Übersichtsplan.

    Sofern Sie kein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mitbringen, können Sie eines am Self-Service-Terminal im Rathaus der Gemeinde Wietze benutzen. Passfotos können gegen eine Gebühr von 11,90 € (inkl. MwSt.) direkt am Terminal gemacht werden und werden anschließend digital übertragen.

    Bitte gehen Sie direkt zum Terminal und erst anschließend zum Sachbearbeiter. Am Terminal werden Ihnen einzelnen Schritte erklärt.

    Das Self-Service-Terminal befindet sich für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich im Eingangsbereich des Rathauses hinter dem großen Bildschirm mit dem Übersichtsplan.

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, PA, vorübergehend, vorläufiger Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personaldokument, Identitätsnachweis, Perso, Identitätsdokument, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Beantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)