Geflügelpest öffentliche Bekanntmachung

    Vogelgrippe

    Beschreibung

    Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".

    Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind, z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.

    Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.

    Hinweise für Stade: Geflügelpest

    Allgemeine Informationen

    Die Geflügelpest (auch Aviäre Influenza, AI oder Vogelgrippe genannt) ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann.

    © Landkreis Stade

    Es gibt verschiedene Typen der Erreger, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.

    Seit dem ersten Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland gelten verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.

    Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören unter anderem die Aufstallungspflicht sowie das Verbot von Veranstaltungen mit Geflügel.

    Schutzmaßnahmen werden aufgrund von Risikobewertungen angeordnet. Diese Risikobewertungen sind individuell in der Regel von den zuständigen Landkreisen durchzuführen. Durch die unterschiedlichen Risikobewertungen kann es zu unterschiedlichen Maßnahmen in den Landkreisen sowie auch in anderen Bundesländern kommen.

    Einer Risikobewertung sind alle relevanten Aspekte zugrunde zu legen, insbesondere gehören hierzu

    • die Meldung kranker oder verendeter Wildvögel,
    • die Ergebnisse der Untersuchung von Wildvögeln auf Geflügelpest,
    • das Vorhandensein von Brut- und Rastplätzen von Wildvögeln,
    • die Anzahl von Geflügelhaltungen im eigenen Landkreis; der Landkreis Stade weist eine hohe Geflügeldichte (Hobbyhaltungen sowie gewerbliche Stall- und Freilandhaltungen) auf sowie
    • die Ausbrüche von Geflügelpest in Geflügelhaltungen im eigenen Bundesland (hier Niedersachsen) sowie benachbarten Bundesländern (hier insbesondere Schleswig-Holstein und Hamburg).

    Aufstallungspflicht

    Bei einer Aufstallungspflicht müssen die Tiere wie folgt gehalten werden:

    1. in geschlossenen Ställen oder
    2. unter einer Schutzvorrichtung, die folgende Eigenschaften erfüllt:
      1. eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und
      2. eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 mm.

    Empfehlung des Veterinäramtes des Landkreises Stade

    Aufgrund der Geflügelpestgeschehen in den Jahren 2016/2017, 2020/2021 und 2021/2022 ist davon auszugehen, dass auch in den kommenden Herbst- und Wintermonaten wegen der Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden muss.

    Daher empfehlen wir, die Sommermonate zu nutzen, um sogenannte Schutzvorrichtungen zu erstellen, unter denen Geflügel während der Stallpflicht tierschutzgerechter gehalten werden kann.



    Allgemeine Informationen

    Die Geflügelpest (auch Aviäre Influenza, AI oder Vogelgrippe genannt) ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann.

    © Landkreis Stade

    Es gibt verschiedene Typen der Erreger, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.

    Seit dem ersten Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland gelten verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.

    Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören unter anderem die Aufstallungspflicht sowie das Verbot von Veranstaltungen mit Geflügel.

    Schutzmaßnahmen werden aufgrund von Risikobewertungen angeordnet. Diese Risikobewertungen sind individuell in der Regel von den zuständigen Landkreisen durchzuführen. Durch die unterschiedlichen Risikobewertungen kann es zu unterschiedlichen Maßnahmen in den Landkreisen sowie auch in anderen Bundesländern kommen.

    Einer Risikobewertung sind alle relevanten Aspekte zugrunde zu legen, insbesondere gehören hierzu

    • die Meldung kranker oder verendeter Wildvögel,
    • die Ergebnisse der Untersuchung von Wildvögeln auf Geflügelpest,
    • das Vorhandensein von Brut- und Rastplätzen von Wildvögeln,
    • die Anzahl von Geflügelhaltungen im eigenen Landkreis; der Landkreis Stade weist eine hohe Geflügeldichte (Hobbyhaltungen sowie gewerbliche Stall- und Freilandhaltungen) auf sowie
    • die Ausbrüche von Geflügelpest in Geflügelhaltungen im eigenen Bundesland (hier Niedersachsen) sowie benachbarten Bundesländern (hier insbesondere Schleswig-Holstein und Hamburg).

    Aufstallungspflicht

    Bei einer Aufstallungspflicht müssen die Tiere wie folgt gehalten werden:

    1. in geschlossenen Ställen oder
    2. unter einer Schutzvorrichtung, die folgende Eigenschaften erfüllt:
      1. eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und
      2. eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 mm.

    Empfehlung des Veterinäramtes des Landkreises Stade

    Aufgrund der Geflügelpestgeschehen in den Jahren 2016/2017, 2020/2021 und 2021/2022 ist davon auszugehen, dass auch in den kommenden Herbst- und Wintermonaten wegen der Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden muss.

    Daher empfehlen wir, die Sommermonate zu nutzen, um sogenannte Schutzvorrichtungen zu erstellen, unter denen Geflügel während der Stallpflicht tierschutzgerechter gehalten werden kann.



    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 2

    21682 Stade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-3931

    Fax: 04141 12-3913

    E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-stade.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stade: Geflügelpest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Vogelgrippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)