Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Ganderkesee - Fachdienst Soziale Hilfen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christoph König
Frau Stephan
Frau Wübbenhorst
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 21.06.2012
Stichwörter
Eingliederungshilfe, Sozialhilfe, Elternunterhalt, Pflege