Wohnsitz Ummeldung
Beschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Elbmarsch: Wohnsitz Ummeldung
1. Allgemein
Die Ummeldung einer Wohnung ist innerhalb zwei Wochen grundsätzlich persönlich erforderlich bei:
- Umzug innerhalb des Gemeindegebietes
- Tausch Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz (sog. Statuswechsel)
Als Nachweis über die Ummeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung.
Das Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Wochenfrist zieht leider ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich.
Hinweis: Bei Statuswechsel informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die vom Wechsel ebenfalls betroffene Meldebehörde.
2. Besonderheiten zum Ummeldeverfahren
- Die Ummeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Ein Vordruck steht unten zur Verfügung.
- Bei Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre, wo beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld telefonisch mit den Kolleginnen und Kollegen in einem der Bürgerbüros.
- Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern ummelden.
- Ehepaare können die Ummeldung des Partners in eine gemeinsame Wohnung auch ohne Vollmacht, nur unter Vorlage des Personalausweises, vornehmen.
- Sofern sich nur ein Ehepartner ummeldet, ist ggf. eine Erklärung zum Familienstand (Getrenntlebend-Erklärung) auszufüllen.
- Eine Ummeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort verarbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Umzugs.
Hinweis: Wenn Sie ein KFZ besitzen, denken Sie bitte daran, dass auch in die KFZ-Dokumente die neue Adresse eingetragen werden muss.
3. Widerspruchsrecht
- Wer aus bestimmten Gründen verhindern möchte, dass persönliche Daten weitergegeben werden, hat die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen
1. Allgemein
Die Ummeldung einer Wohnung ist innerhalb zwei Wochen grundsätzlich persönlich erforderlich bei:
- Umzug innerhalb des Gemeindegebietes
- Tausch Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz (sog. Statuswechsel)
Als Nachweis über die Ummeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung.
Das Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Wochenfrist zieht leider ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich.
Hinweis: Bei Statuswechsel informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die vom Wechsel ebenfalls betroffene Meldebehörde.
2. Besonderheiten zum Ummeldeverfahren
- Die Ummeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Ein Vordruck steht unten zur Verfügung.
- Bei Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre, wo beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld telefonisch mit den Kolleginnen und Kollegen in einem der Bürgerbüros.
- Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern ummelden.
- Ehepaare können die Ummeldung des Partners in eine gemeinsame Wohnung auch ohne Vollmacht, nur unter Vorlage des Personalausweises, vornehmen.
- Sofern sich nur ein Ehepartner ummeldet, ist ggf. eine Erklärung zum Familienstand (Getrenntlebend-Erklärung) auszufüllen.
- Eine Ummeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort verarbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Umzugs.
Hinweis: Wenn Sie ein KFZ besitzen, denken Sie bitte daran, dass auch in die KFZ-Dokumente die neue Adresse eingetragen werden muss.
3. Widerspruchsrecht
- Wer aus bestimmten Gründen verhindern möchte, dass persönliche Daten weitergegeben werden, hat die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag zus. von 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag zus. von 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch g e s c h l o s s e n
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4176 9099-21
Telefon Festnetz: +49 4176 9099-28
Fax: +49 4176 9099-44
E-Mail: meldeamt@sg-elbmarsch.de
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Kosten
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Wohnsitz ummelden, Wohnungswechsel, Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, umziehen, neue Wohnung, Meldeamt