Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung
Beschreibung
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Hinweise für Schneverdingen: Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Von der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann bei der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH erfragt werden.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Von der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann bei der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH erfragt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.
Hinweise für Schneverdingen: Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung
Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH
Harburger Straße 21
29640 Schneverdingen
Telefon: 05193 9888-0
Fax: 05193 9888-88
Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH
Harburger Straße 21
29640 Schneverdingen
Telefon: 05193 9888-0
Fax: 05193 9888-88
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Trinkwassergebühr, Kosten für Trinkwasser