Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Wedemark: Straßenreinigung
Die Gemeinde Wedemark führt die Reinigung der öffentlichen Anlagen wie z.B. öffentliche Straßen, Wege und Plätze durch und erhebt dafür Straßenreinigungsgebühren.
Die Straßenreinigung unterteilt sich in Kehrdienst und Winterdienst.
Die Gebühr wird grundsätzlich für die Grundstücke erhoben, welche an die im Straßenverzeichnis genannten Straßen grenzen oder durch sie erschlossen werden.
Maßstab für die Gebührenhöhe ist in der Regel die Länge (auf volle Meter abgerundet) des Grundstücks mit dem es an die jeweilige genannte Straße grenzt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer aktuell gültigen Gebührensatzung für die Straßenreinigung sowie der Straßenreinigungssatzung mit dem Straßenverzeichnis als Anhang.
Sollten Sie Fragen zur Durchführung der Straßenreinigung haben, wenden Sie sich bitte an das Team Gebäude- und Flächenbewirtschaftung.
Bei steuerrechtlichen Fragen steht Ihnen das Team Finanzen und Steuern zur Verfügung.
Die Gemeinde Wedemark führt die Reinigung der öffentlichen Anlagen wie z.B. öffentliche Straßen, Wege und Plätze durch und erhebt dafür Straßenreinigungsgebühren.
Die Straßenreinigung unterteilt sich in Kehrdienst und Winterdienst.
Die Gebühr wird grundsätzlich für die Grundstücke erhoben, welche an die im Straßenverzeichnis genannten Straßen grenzen oder durch sie erschlossen werden.
Maßstab für die Gebührenhöhe ist in der Regel die Länge (auf volle Meter abgerundet) des Grundstücks mit dem es an die jeweilige genannte Straße grenzt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer aktuell gültigen Gebührensatzung für die Straßenreinigung sowie der Straßenreinigungssatzung mit dem Straßenverzeichnis als Anhang.
Sollten Sie Fragen zur Durchführung der Straßenreinigung haben, wenden Sie sich bitte an das Team Gebäude- und Flächenbewirtschaftung.
Bei steuerrechtlichen Fragen steht Ihnen das Team Finanzen und Steuern zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Team Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: nur telefonisch (08:00-12:00; 13:00-15:00) oder nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05130 581-0
E-Mail: steuern@wedemark.de
Team Gebäude- und Flächenbewirtschaftung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr; 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: nur telefonisch (08:00-12:00; 13:00-15:00) oder nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05130 581-0
E-Mail: bewirtschaftung.guf@wedemark.de
Region Hannover - 86.07 - Team Straßenmeisterei Burgwedel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: 86.07@region-hannover.de
Telefon Festnetz: 0511 61628400
Weitere Informationen
Region Hannover - 86.08 - Team Straßenmeisterei Ronnenberg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: smronnenberg@region-hannover.de
Telefon Festnetz: 0511 61628500
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg