Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Online-Dienste

    Urkundenanforderung für Sozialversicherungsangelegenheiten

    ID: L100040_417996913

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2021 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Urkundenanforderung Sterbeurkunde

    ID: L100040_417996914

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    Zahlungsweise

    • Visa Karte
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    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2021 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Lengede: Sterbeurkunde beantragen

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Lengede, wenn im Gemeindegebiet der Tod eingetreten ist.

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Lengede, wenn im Gemeindegebiet der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice, Ordnung, Schule und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Vallstedter Weg 1

    38268 Lengede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Service-Büro: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05344 89-0

    Fax: 05344 89-30

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Lengede)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Hinweise für Lengede: Sterbeurkunde beantragen

    In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt, die über die erforderlichen Unterlagen informiert sind.

    In der Regel sind dies:

    • Todesbescheinigung (wird vom Not- oder Hausarzt ausgestellt)
    • Personalausweis der/des Verstorbenen
    • Geburtsurkunde
    • ggfs. Heirats- bzw. Eheurkunde
    • ggfs. Scheidungsurteil
    • ggfs. Sterbeurkunde des Ehegatten

    In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt, die über die erforderlichen Unterlagen informiert sind.

    In der Regel sind dies:

    • Todesbescheinigung (wird vom Not- oder Hausarzt ausgestellt)
    • Personalausweis der/des Verstorbenen
    • Geburtsurkunde
    • ggfs. Heirats- bzw. Eheurkunde
    • ggfs. Scheidungsurteil
    • ggfs. Sterbeurkunde des Ehegatten

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Lengede: Sterbeurkunde beantragen

    • Sterbeurkunde 15,00 EUR
      jede weitere bei gleichzeitiger Ausstellung 7,50 EUR
    • Sterbeurkunden für die Sozialversicherungsträger sind kostenlos
    • Sterbeurkunde 15,00 EUR
      jede weitere bei gleichzeitiger Ausstellung 7,50 EUR
    • Sterbeurkunden für die Sozialversicherungsträger sind kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Sterbebescheinigung, Sterbeurkunde Ausstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)