Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
Beschreibung
Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wolfsburg: Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung (Stadt Wolfsburg)
Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver im privaten Bereich wie
- Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
- Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
- Böllerpulver zum Schießen mit Böller
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Ordnungsamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
Stichwörter
Ordnung und Sicherheit, SOD, städtischer Ordnungsdienst
erforderliche Unterlagen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis der Fachkunde
- Bedürfnisnachweis
Hinweise für Wolfsburg: Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung (Stadt Wolfsburg)
- Antrag
Der Bedürfnisnachweis ist
a) Bei Vorderladern und Wiederladen eine Bestätigung des Schützenvereins, dass regelmäßig aktiv am Schießsportbetrieb teilgenommen wird oder bei Jägern der gültige Jagdschein.
b) Bei Böllern ein Nachweis, dass bei Veranstaltungen zur Pflege des Brauchtums teilgenommen wird. Der Nachweis eines eigenen Böllerns, mit gültigem amtlichen Beschuss, ist hierzu ausreichend
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens drei Jahre ununterbrochen in Deutschland
Hinweise für Wolfsburg: Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung (Stadt Wolfsburg)
- Mindestalter 21 Jahre
- Körperliche Geeignetheit (z.B. ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit, volle Gebrauchsfähigkeit der Hände)
- Zuverlässigkeit
- Bedürfnis zum Erwerb von Treibladungspulver
- Nachweis der Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang, in welchem die Fach- und Rechtskunde für die jeweilige Nutzung und Tätigkeit vermittelt wird
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.05.2020
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Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung