Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Beschreibung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.
Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
- Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
- Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.
Ansprechpartner
Fachdienst Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5171 4017001
Telefon Festnetz: +49 5171 4017051
Fax: +49 5171 4017731
E-Mail: gesundheit@landkreis-peine.de
Kontaktperson
Frau Petra Naili
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5171 4017107
E-Mail: p.naili@landkreis-peine.de
Fax: +49 5171 4017731
Frau Irina Gen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
"Bohlweg" oder "Schuhstr."
Bus: 1,2,4 und 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersäsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.09.2019
Stichwörter
Schwangerschaftsberatung, Abtreibung