Kolleg Aufnahme

    Schule des Zweiten Bildungsweges

    Beschreibung

    Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.

    Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.

    Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).

    Hinweise für Helmstedt: Schule des Zweiten Bildungsweges

    Allgemeine Informationen

    Im Landkreis Helmstedt kann der Haupt- und Realschulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden. 



    Allgemeine Informationen

    Im Landkreis Helmstedt kann der Haupt- und Realschulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Helmstedt: Schule des Zweiten Bildungsweges

    Kreisvolkshochschule Helmstedt

    Kreisvolkshochschule Helmstedt

    Ansprechpartner

    43 - Kreisvolkshochschule (KVHS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bötticherstr. 2

    38350 Helmstedt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 1204-0

    Fax: +49 5351 1204-13

    E-Mail: info@kvhs-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2022 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Helmstedt: Schule des Zweiten Bildungsweges

    Abgangszeugnis und letztes Zeugnis der Berufsschule, falls diese besucht wurde.

    Abgangszeugnis und letztes Zeugnis der Berufsschule, falls diese besucht wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Helmstedt: Schule des Zweiten Bildungsweges

    Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NAVO-Sek I) vom 11. Februar 2016.

    Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NAVO-Sek I) vom 11. Februar 2016.

    Kosten

    Hinweise für Helmstedt: Schule des Zweiten Bildungsweges

    Für den Erwerb des Hauptschulabschlusses: 300,- € (10-monatige Ausbildung)

    Für den Erwerb des Realschulabschlusses: 1.100,- € (22-monatige Ausbildung)

    Für den Erwerb des Hauptschulabschlusses: 300,- € (10-monatige Ausbildung)

    Für den Erwerb des Realschulabschlusses: 1.100,- € (22-monatige Ausbildung)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Helmstedt: Schule des Zweiten Bildungsweges

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)