Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
Beschreibung
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
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33 - Bürgerbüro/ Standesamt
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Telefonische Erreichbarkeit Bürgerbüro Mo. und Do. 8.00 - 18.00 Uhr Di. 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. 8.00-13.00 Uhr --------------------------------------------------
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
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Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 05103 700740
Telefon Festnetz: 05103 700741
Telefon Festnetz: 05103 700742
E-Mail: buergerbuero@wennigsen.de
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Kfz-Zulassungsstelle Wedemark
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: Nur nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
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Telefon Festnetz: 05130 581300
E-Mail: buergerbuero@wedemark.de
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Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf
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Kfz-Zulassungsstelle Uetze
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Bitte beachten: Eine vorherige Terminvereinbarung ist für KFZ-Angelegenheiten weiterhin zwingend erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten wird eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten dringend empfohlen.
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Kfz-Zulassungsstelle Springe
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 05041 73115
E-Mail: buergerservice@springe.de
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Kfz-Zulassungsstelle Sehnde
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Montag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf
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Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Seelze
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Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge.
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Montag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 05032 8433000
E-Mail: zulassung@neustadt-a-rbge.de
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Kfz-Zulassungsstelle Lehrte
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Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen
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Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 0511 73079223
Fax: 0511 73079269
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Kfz-Zulassungsstelle Laatzen
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Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 0511 82050
Fax: 0511 8205-3296
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Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen
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Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Telefon Festnetz: 05139 8973500
Fax: 05139 8973414
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Kfz-Zulassungsstelle Garbsen
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Montag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
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Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen
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Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
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32.13 - Team Bürgerbüro
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Montag: 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr (gerade Woche) Mittwoch: 07:30 - 14:00 Uhr (ungerade Woche) Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr Samstag: 08:30 - 12:30 Uhr (Nur an ungeraden Wochen!)
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Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 15:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
- bisherige Kennzeichen
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- gegebenenfalls Bescheinigung über die vor dem 1. Oktober 2005 erfolgte Abmeldung/Stilllegung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Formulare
Sie müssen den Antrag persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Möglicherweise steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Ihre Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert. Das Fahrzeug ist der zuständigen Stelle vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum – mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich – fest, in welchem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Erteilung des Saisonkennzeichens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Saisonkennzeichen werden von der zuständigen Stelle abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Wohnmobil, Motorradsaisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kennzeichen reservieren, Cabrio, Auto, Kfz, Motorrad, Sommerkennzeichen