Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Wietze - Meldeamt
Adresse
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Zu den genannten Zeiten können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Weiterhin gelten unsere regulären Öffnungszeiten .
Kontakt
E-Mail: meldeamt@wietze.de
Kontaktperson
Frau Lilly Schneider
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
E-Mail: lilly.schneider@wietze.de
Telefon Festnetz: 05146 50716
Carsten Ludwig
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
Fax: 05146 507-917
Telefon Festnetz: 05146 507-17
E-Mail: meldeamt@wietze.de
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Wietze: Spezielle Hinweise für Gemeinde Wietze
Sofern Sie kein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mitbringen, können Sie eines am Self-Service-Terminal im Rathaus der Gemeinde Wietze benutzen. Passfotos können gegen eine Gebühr von 11,90 € (inkl. MwSt.) direkt am Terminal gemacht werden und werden anschließend digital übertragen.
Bitte gehen Sie direkt zum Terminal und erst anschließend zum Sachbearbeiter. Am Terminal werden Ihnen einzelnen Schritte erklärt.
Das Self-Service-Terminal befindet sich für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich im Eingangsbereich des Rathauses hinter dem großen Bildschirm mit dem Übersichtsplan.
Sofern Sie kein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mitbringen, können Sie eines am Self-Service-Terminal im Rathaus der Gemeinde Wietze benutzen. Passfotos können gegen eine Gebühr von 11,90 € (inkl. MwSt.) direkt am Terminal gemacht werden und werden anschließend digital übertragen.
Bitte gehen Sie direkt zum Terminal und erst anschließend zum Sachbearbeiter. Am Terminal werden Ihnen einzelnen Schritte erklärt.
Das Self-Service-Terminal befindet sich für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich im Eingangsbereich des Rathauses hinter dem großen Bildschirm mit dem Übersichtsplan.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass