Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Holzminden: Reisepass Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale bleiben auf bekannt hohem Niveau und werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.

    Im elektronischen Speichermedium sind neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert. Weiterhin wird (neu) neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens (auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger) die Personalisierungskarte, die bislang in etwa dem "alten Personalausweis" entspricht, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 12

    37603 Holzminden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do: 08:30 - 16:00 Uhr Mi, Fr: 08:30 - 12:30 Uhr Zur Zeit nur mit Termin

    Kontakt

    Fax: 05531 959-303

    Telefon Festnetz: 05531 959-0

    E-Mail: Buergerbuero@holzminden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Holzminden: Reisepass Ausstellung

    • Personalausweis, Pass bzw. Kinderausweis und ihr Familienbuch oder die Heirats- bzw. die Geburtsurkunde (falls Ihr bisheriger Personalausweis, Pass oder Kinderaus-weis bereits von der Stadt Holzminden ausgestellt wurde, ist es ausreichend, wenn Sie lediglich diesen vorlegen)
    • Ein aktuelles Lichtbild mit kontrastreichem Hintergrund. (Bitte beachten Sie dazu die Hinweise der Bundesdruckerei)
      Für die Lichtbilder, die für den Reisepass (ePass), den vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass vorgelegt werden, sind die Hinweise der Bundesdruckerei unbedingt zu beachten. Lichtbilder, die diesen Anforderungen nicht genügen, müssen leider zurückgewiesen werden.
    • das jeweilige Dokument ist von Ihnen persönlich zu beantragen, weil der Antrag von Ihnen persönlich zu unterschreiben ist (die Unterschrift wird in das jeweilige Dokument übertragen). Bei der Beantragung eines ePasses sind weiterhin von Ihnen die erforderlichen Fingerabdrücke abzunehmen.
    • wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen worden ist, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Hinweise für Holzminden: Reisepass Ausstellung

    Die Fertigstellung eines neuen Personalausweises/ePasses erfolgt über die Bundesdruckerei in Berlin und dauert ca. 4 bis 8 Wochen. In der Ferien- bzw. Urlaubszeit kann die Bearbeitung auch länger dauern. Hierauf hat die Stadt Holzminden keinen Einfluss.

    Der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass werden grundsätzlich sofort ausgestellt, wenn von Ihnen sämtliche erforderliche Unterlagen vollständig im Bürgerbüro vorgelegt worden sind.

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR

    Hinweise für Holzminden: Reisepass Ausstellung

    • bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
    • ab dem 24. Lebensjahr: 60,00 Euro
    • Expresspass: zusätzlich: 32,00 Euro
    • 48-Seiten-Pass: zusätzlich:22,00 Euro

    Bei der Beantragung von Reisepässen für Personen, die nicht in Holzminden gemeldet sind, wird die doppelte Gebühr erhoben.

    Die Gebühren für den ePass sind bei der Beantragung in bar oder durch EC-Kartenzahlung zu entrichten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Hinweise für Holzminden: Reisepass Ausstellung

    Sobald der fertiggestellte Personalausweis/Reisepass von der Bundesdruckerei dem Einwohnermeldeamt zugesandt worden ist, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung. Den Personalausweis/Reisepass können Sie persönlich abholen oder jemanden schriftlich bevollmächtigen, den Ausweis/Pass in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vollmacht ist dem Benachrichtigungsschreiben angefügt. Ihr bisheriger, abgelaufener Personalausweis/Reisepass ist zur Vernichtung mitzubringen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Holzminden: Reisepass Ausstellung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    anderer Pass, Reiseausweis, e-Pass, weiterer Reisepass, Reisepaß, Ferien, zweiter Reisepass, Zweitpass, Reisepass, Ausweis, Urlaub, Zweitreisepass, Identifikation, Pass, verreisen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English