Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung: Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

    ID: L100040_483169419

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2023 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Niedersachsen: Personalausweis beantragen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Stadt Langenhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Postanschrift

    Postfach 101560

    30836 Langenhagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 7307-0

    Fax: 0511 7307-9130

    E-Mail: stadtverwaltung@langenhagen.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2016 (von: Freitag, Loraine)

    Technisch geändert am 05.02.2021 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    33 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 7307-9223

    Fax: 0511 7307-9269

    E-Mail: buergerbuero@langenhagen.de

    Weitere Informationen

    Besuchszeiten Bürgerbüro Termine nur nach Vereinbarung Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2019 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Langenhagen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Langenhagen: Personalausweis beantragen

    • alter Personalausweis ggf. Reisepass
    • aktuelles biometrische Passbild (nicht älter als ein Jahr)
      Im Rathaus der Stadt Langenhagen können Sie ein digitales Passbild gegen eine Gebühr von 6,50 € erstellen.
      (Die Verwendung anderer digitaler Bilder ist nicht möglich.)
    • letztes standesamtliches Dokument/Urkunde
      • bei Ledigen: Geburtsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original
      • bei Verheirateten, Geschiedenen, Verwitweten: Heiratsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original
    • bei Kindern unter 16 Jahren
      • Anwesenheit beider Elternteile mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass oder
      • Anwesenheit eines Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass und Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigen Elternteils mit Kopie des Ausweises
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten: Anwesenheit des alleinerziehenden Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass
    • alter Personalausweis ggf. Reisepass
    • aktuelles biometrische Passbild (nicht älter als ein Jahr)
      Im Rathaus der Stadt Langenhagen können Sie ein digitales Passbild gegen eine Gebühr von 6,50 € erstellen.
      (Die Verwendung anderer digitaler Bilder ist nicht möglich.)
    • letztes standesamtliches Dokument/Urkunde
      • bei Ledigen: Geburtsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original
      • bei Verheirateten, Geschiedenen, Verwitweten: Heiratsurkunde ggf. inklusive Übersetzung oder internationale Urkunde im Original
    • bei Kindern unter 16 Jahren:
      • Anwesenheit beider Elternteile mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass oder
      • Anwesenheit eines Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass und Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigen Elternteils mit Kopie des Ausweises
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten: Anwesenheit des alleinerziehenden Elternteils mit Ausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel in Verbindung mit dem Reisepass

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Langenhagen: Personalausweis beantragen

    Gebühr: 37,00 EUR  Antragsteller ab 24 Jahren

    Gebühr: 30,00 EUR Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 22,80 EUR Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche

    Gebühr: 6,00 EUR Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle

    Gebühr: 6,00 EUR Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion nach Wiederauffinden des Personalausweises

    Gebühr: 13,00 EUR Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle

    Gebühr: kostenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion

    Gebühr: kostenfrei erstmaliges setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres

    Gebühr: kostenfrei erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben

    Gebühr: 37,00 EUR Antragsteller ab 24 Jahren

    Gebühr: 30,00 EUR Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 22,80 EUR Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche

    Gebühr: 6,00 EUR Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle

    Gebühr: 6,00 EUR Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion nach Wiederauffinden des Personalausweises

    Gebühr: 13,00 EUR Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle

    Gebühr: kostenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion

    Gebühr: kostenfrei erstmaliges setzen der persönlichen, sechsstelligen PIN bei der Ausgabe oder nach Vollendung des 16.Lebensjahres

    Gebühr: kostenfrei erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Personaldokument, Personalausweis, Identitätsnachweis, Beantragung, Identitätsdokument, PA, Passbild, Neuer PA, Ausweis, Perso, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Lichtbildausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)