Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Burgwedel: Personalausweis beantragen

    Allgemeine Informationen

    Jede*r deutsche Staatsbürger*in, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, sofern er/sie seine/ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er/sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt. Er/Sie hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) auszuhändigen.

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.
    Bitte informieren Sie sich hierzu über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes.

    Der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument. Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit.

    Zusatzfunktionen:

    • elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
      • z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
    • qualifizierte elektronische Signatur - QES (optional)
      • ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
    • zwei digitale Fingerabdrücke
      • Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden.


    Online-Dienst

    Statusabfrage Personalausweis / Reisepass

    ID: L100040_401549245

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Team Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuhrberger Straße 4

    30938 Burgwedel

    Kontakt

    Fax: 05139 8973-414

    Telefon Festnetz: 05139 8973-500

    E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Burgwedel: Personalausweis beantragen

    • Aktuelle, zuletzt ausgestellte Urkunde
      (Geburts- oder Abstammungsurkunde bei ledigen oder Heiratsurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten Personen)
    • Ausweisdokument
      (Personalausweis und vorhandenen Reisepass / Kinderreisepass)
    • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten bei Minderjährigen oder Sorgerechtsnachweis
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) (nicht älter als 6 Monate) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Auge

    Das persönliche Erscheinen der/des Sorgeberechtigten bei Antragsstellung für Minderjährige ist verpflichtend.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Hinweise für Burgwedel: Personalausweis beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise für Burgwedel: Personalausweis beantragen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
    • Im Falle der Antragstellung außerhalb des Zuständigkeitsbereichs, ist das Darlegen eines wichtigen Grundes erforderlich.
    • Weiterhin ist bei der zuständigen Stelle zuvor eine Ermächtigung anzufordern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burgwedel: Personalausweis beantragen

    Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisgesetz-PAuswG- in der zurzeit gültigen Fassung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Burgwedel: Personalausweis beantragen

    Sie stellen den Antrag persönlich im Bürgerbüro.

    Zur Beantragung eines Personalausweises für Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren, ist die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Hinweise für Burgwedel: Personalausweis beantragen

    Gültigkeit:

    Für Personen unter 24 Jahren, 6 Jahre

    Für Personen über 24 Jahren, 10 Jahre

    Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Hinweise für Burgwedel: Personalausweis beantragen

    Der Inhaber eines Ausweises ist verpflichtet

    • rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis zu beantragen
    • seinen alten Ausweis bei Empfang eines neuen Ausweises bei der Personalausweisbehörde vorzulegen
    • den Verlust seines Ausweises und sein Wiederauffinden der Ausweisbehörde unverzüglich anzuzeigen
    • seinen wiederaufgefundenen Ausweis bei der Ausweisbehörde unverzüglich abzugeben, wenn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist
    • seinen Ausweis der Ausweisbehörde unverzüglich vorzulegen, wenn sich seine Anschrift geändert hat

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, Neuer PA, elektronischer Personalausweis, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Perso, Ausweis, Ausweis beantragen, Beantragung, Passbild, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Identitätsdokument, PA, Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de